Flensburg-Punkte So fragen Sie den Punktestand ab

Foto: SP-X

Acht Punkt, und schon ist der Führerschein weg. Wir sagen, wie Sie Ihren Kontostand abfragen.

Den eigenen Kontostand sollte man immer kennen. Das gilt besonders für denjenigen bei der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Denn bereits bei acht Punkten ist der Führerschein weg. Die Einsicht ins eigene Konto beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erhält man auf drei Wegen. Alle sind kostenlos.

Der gängigste Weg ist wohl der postalische. Dazu druckt man den Antrag auf der Webseite des KBA (www.kba.de) aus und schickt ihn aufgefüllt und mit einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses oder einer beglaubigten Unterschrift an die Flensburger Behörde.

Alternativ kann man über die Auskunft im Internet beantragen. Voraussetzung ist ein neuer Personalausweis (seit 2010) mit freigeschaltete Online-Funktion. Außerdem werden ein spezielles Kartenlesegerät aus dem Elektronikhandel und die Ausweis-App des Bundesinnenministeriums benötigt. Der Kontostand wird allerdings nicht online angezeigt, sondern kommt als Brief mit der Post.

Am einfachsten hat es, wer in Flensburg und Umgebung wohnt oder dort zu tun hat. An der Förderstraße 16 betreibt das KBA einen Auskunftspavillon, wo persönliches Vorsprechen möglich ist. Auch dort benötigt man Personalausweis, Reisepass oder einen behördlichen Dienstausweis. Der Pavillon hat wochentags von 9 bis 15 Uhr geöffnet, am Donnerstag bis 17.30 Uhr.

Wegen der zum 1. Mai 2014 eingeführten Punktereform wird der Führerschein mittlerweile schon bei acht Punkten, nicht erst bei 18 Punkten, eingezogen. Für Vergehen, die nicht direkt eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen, gibt es seitdem keine Punkte mehr. Im Gegenzug gibt es für Verstöße, die die Verkehrssicherheit gefährden, ein bis drei Punkte, statt wie zuvor ein bis sieben.

Einen Punkt bekommt man für Ordnungswidrigkeiten (z.B. Handynutzung am Steuer), zwei für grobe Ordnungswidrigkeiten sowie Straftaten (z.B. Ampel überfahren, die länger als eine Sekunde rot war), drei für Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis (z.B. mehr als 1,1 Promille am Steuer).Ein Punkteabbau ist jedoch möglich: Beim Stand von einem bis fünf Punkten kann der Verkehrssünder durch ein freiwilliges Seminar einen Punkt abbauen.