Hochwasser Flotten unter Wasser

Ein Notfallplan für Naturgewalten? Wenn Hochwasser den Fuhrpark bedroht, sind klare Verhaltensregeln und gute Versicherer gefragt. Foto: Thaut Images - Fotolia

Ein Notfallplan für Naturgewalten? Wenn Hochwasser den Fuhrpark bedroht, sind klare Verhaltensregeln und gute Versicherer gefragt.

Naturgewalten sind unberechenbar. Wenn Donau, Inn und Main, Elbe, Elster und Saale den Osten und Süden der Republik unter Wasser setzen, geht es bei den Betroffenen in erster Linie um Leib und Leben, Hab und Gut. Für Unternehmen mit Sitz, Filiale oder Kunden in Hochwasserregionen kann es aber sinnvoll sein, auch für den Fuhrpark einen Notfallplan in der Schublade zu haben. "Ein Krisenkonzept hilft, Betriebsunterbrechungen oder Produktionsausfälle zu vermeiden, wenn das Wetter Kapriolen schlägt", weiß Axel Schäfer, Geschäftsführer des Bundesverbandes Fuhrparkmanagement in Mannheim. Heißt in der Praxis: Der Dienstwagen sollte schon auf einem -sicheren Platz stehen, bevor die Feuerwehr vor Ort die Sandsäcke zur Abwehr des Hochwassers füllt.

Notfallplan für die Mitarbeiter

Auch Dienstreisen in das Krisengebiet sind dann tabu. "Die Fahrer sollten ihr Fahrzeug aus der Gefahrenzone entfernen, sich selbst nicht in Gefahr bringen und andere warnen", beschreibt Schäfer die Verhaltensregeln für den Ernstfall. Zum Notfallplan gehören auch die Benachrichtigung der Fahrer durch das Fuhrparkmanagement, eine Hotline für die Mitarbeiter sowie Regelungen für Ersatzfahrzeuge, Routenänderungen und die Information von Kunden und Partnern.

Wenn sich die Fluten jedoch plötzlich und unvorhergesehen Bahn brechen, bleibt selbst fürs beste Notfallmanagement keine Zeit. Der Berliner Ideal Versicherung zum Beispiel sind in Sachsen-Anhalt drei Fahrzeuge in den bis zu zwei Meter hohen Fluten untergegangen. "Das Hochwasser hat uns völlig überrascht. Wir waren zwar über die kritische Lage in der Region im Bild, allerdings konnte niemand damit rechnen, dass das Hochwasser auch Randgebiete in kürzester Zeit überfluten würde", berichtet Fuhrparkmanager Bernd Kullmann.

Sorgfaltspflichten einhalten

Ein kleiner Trost: Er kann gegenüber seinem Versicherer nachweisen, dass das Unternehmen alle Sorgfaltspflichten im Hinblick auf das Hochwasser erfüllt hat. Tatsächlich dürften solche Nachweise demnächst öfter nachgefragt werden, wenn sich die Versicherer mit den Schadenmeldungen aus den Hochwassergebieten befassen. Dabei ist die Sachlage auf den ersten Blick vergleichsweise einfach. "Der Dienstwagen mit Vollkaskoversicherung ist über die darin enthaltene Teilkasko stets gegen Elementarschäden wie Sturm, Hagel, Blitz und Hochwasser versichert", erklärt Jürgen Frerking, Qualitätsmanager Kfz-Schaden beim Flottenversicherer HDI-Gerling in Hannover. Dabei deckt die Teilkaskoversicherung die Schäden ab, die durch die unmittelbare Einwirkung der Naturgewalten entstanden sind. Bei einem Hochwasser heißt das, dass nicht nur Fahrzeugschäden durch das Wasser selbst, sondern auch Kollisionen mit Treibgut abgedeckt sind.

Wann die Vollkasko übernimmt

Anders verhält sich die Sache, wenn der Dienstwagennutzer eine überflutete Straße befährt. Kommt es dann zu einem Motorschaden fehlt der Aspekt der Unmittelbarkeit, der die Zuständigkeit der Teilkasko begründet. Das Gleiche gilt übrigens auch, wenn der Fahrer mit dem zuvor im Wasser stehenden Fahrzeug einen Startversuch unternimmt. Ein Schaden an Motor oder Bordelektrik wäre dann programmiert. In beiden Fällen wird in der Regel die Vollkaskoversicherung zur Regulierung einspringen. Allerdings ist nicht gesagt, dass die Versicherung dann den ganzen Schaden begleicht. Der Versicherungsnehmer muss damit rechnen, dass der Versicherer das Verhalten des Fahrers als grobe Fahrlässigkeit bewertet und nur einen Teil der Kosten übernimmt. Zudem kann auch der Fahrer selbst in Regress genommen werden.

Bei fahrlässigem Handeln ...

Aber auch wenn der Dienstwagen im Hochwasser untergeht, spielt die Frage der Fahrlässigkeit häufig eine Rolle. Versicherungsnehmer haben in jedem Fall die Pflicht zur Schadenminderung. "Wer trotz entsprechender Behördenwarnung auf einer hochwassergefährdeten Fläche parkt, riskiert den Verlust des Versicherungsschutzes", weiß Fuhrpark-Experte Axel Schäfer. Letztlich hängt es aber vom jeweiligen Versicherer ab, nach welchen Grundsätzen er einen Hochwasserschaden reguliert.

Ein Unternehmen ist besser dran, wenn die Assekuranz in der Kaskoversicherung von vornherein auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Solange kein Vorsatz im Spiel ist, besteht der Versicherungsschutz nämlich auch dann, wenn der Mitarbeiter eine überflutete Straße befährt oder das Fahrzeug an einer vom Hochwasser bedrohten Stelle abstellt. "Allerdings wird vom Versicherungsnehmer erwartet, dass er zur Wahrung eines ungekürzten Anspruchs seine Obliegenheiten erfüllt und sich grundsätzlich wie jemand verhält, dem im Schadenfall keine Versicherung zu Seite steht", sagt HDI-Schadenexperte Frerking.

Auf den Pegel kommt es an

Wenn der Dienstwagen im Hochwasser steht, bedeutet das nicht gleich einen Totalschaden. "Je niedriger der Wasserpegel rund ums Auto, desto größer die Chance, dass die Werkstatt das Fahrzeug nach der Trockenlegung wieder flott bekommt", weiß Dekra-Experte Armin Löffler. Wenn die Wasserlinie die Unterkante der Türen gerade erst übersteigt, können die Türdichtungen das Wasser häufig noch aus dem Innenraum fernhalten. Kritisch wird die Lage, wenn das Wasser durch Dichtungen und Entlüftungsöffnungen ins Innere eindringt. Das Starten des Motors könnte dann zu einem Kurzschluss oder Motorschaden führen. Dienstwagennutzer sollten sich besser abschleppen lassen und umgehend den Versicherer informieren. Ob sich am Ende eine Reparatur lohnt, hängt unter anderem von der Höhe des Wassers und der Einwirkzeit ab. Hat das Wasser über dem Zündschloss gestanden, kann eine Werkstatt das Fahrzeug meistens nicht mehr retten.