Flug wird gestrichen Schampus für die Wartenden

Flugtafel Foto: fotolia / Gudellaphoto

Bei Verspätungen und Annullierungen muss eine Fluggesellschaft unter Umständen für die kulinarische Versorgung ihrer Passagiere aufkommen. Und diese brauchen sich nicht mit einem Butterbrot abspeisen lassen.

Wer aufgrund eines verspäteten Fluges kulinarisch zum Selbstversorger werden muss, darf es sich durchaus gut gehen lassen. Das Amtsgericht Düsseldorf hat nun Bewirtungskosten von mehr als 100 Euro pro Person inklusive Champagner-Bestellung akzeptiert.

In dem verhandelten Fall hatten zwei Passagiere eines annullierten Fluges unter Bezugnahme auf die Fluggastrechteverordnung gegen die Fluggesellschaft geklagt. Neben einer pauschalen Entschädigung und den Hotelkosten für eine ungeplante Hotelübernachtung verlangten sie auch eine Erstattung der Restaurantrechnung. Die belief sich für die beiden gemeinsam auf rund 160 Euro für Speisen, 40 Euro für Bier und Wein sowie 45 Euro für Champagner-Cocktails und Dessertwein.

Lesen Sie auch Dienstreisen sind nicht pauschal abrechenbar. Urteil zu Geschäftsreisen Dienstreise ist Arbeitszeit

Der Richter sah die stattliche Rechnung als durchaus gerechtfertigt an. „Es ist für das Amtsgericht Düsseldorf allgemein bekannt, dass zu einem gelungenen Essen nicht nur der Verzehr begleitender Biere und/oder Weine gehört, sondern darüber hinaus auch der Genuss von Champagner und Dessertwein, so dass sich auch diese Kosten als angemessen erweisen“, heißt es im Urteil. Bei der Beurteilung der Angemessenheit sei insoweit insbesondere zu berücksichtigen, dass gerade im Champagner-Segment auch deutlich hochpreisigere Produkte angeboten würden. (Az.: 27 C 257/18)