Plaketten-Pflicht in Frankreich Ohne Öko-Vignette wird es ab April teuer

Crit’Air-Vignette beschränkt Zufahrt zu Städten in Frankreich. Foto: Matthias Rathmann

Frankreich macht ernst. Pkw und Lkw brauchen in manchen Städten eine sogenannte Crit’Air Feinstaub-Plakette. Ab April gilt das auch für ausländische Fahrzeuge.

Immer mehr französische Städte führen Umweltzonen ein. Den Anfang machte die Hauptstadt Paris bereits am 01. September 2015. Seitdem gibt es dort eine Zone à Circulation Restreinte. Mittlerweile mehr Städt  – erst Grenoble und seit Ende 2016 auch Lyon (inklusive der Nachbarstadt Villeurbanne). Eine Liste finden Sie hier. Wer keine Plakette hat, muss draußen bleiben. Die Schonfrist für nicht in Frankreich zugelassene Fahrzeuge läuft am 1. April 2017 ab. Diese dürfen von Montag bis Freitag zwischen 8 bis 20 Uhr nur dann in die Umweltzone, wenn sie eine entsprechende Crit’Air-Vignette an der Windschutzscheibe haben. Die Plakette gibt es unter anderem auf der deutschsprachigen Seite  von Green Zones in Berlin.

Im Falle einer fehlenden oder falschen Crit’Air-Vignette wird es teuer: Pkw-Halter zahlen 68 Euro, Lkw- und Bus-Fahrer werden mit 135 Euro zur Kasse gebeten. Sofern eine Geldstrafe nicht sofort oder innerhalb von 45 Tagen beglichen wird, steigt das Bußgeld drastisch: Dann sind 180 beziehungsweise 375 Euro fällig. Wer nicht zahlt, dem droht ein Vollstreckungsbescheid im Heimatland, der im schlimmsten Fall auch zu einer Haftstrafe führen kann.

Die Kategorien der Crit’Air-Vignette

Welches Auto in welche Kategorie fällt, hängt vom Einsatzzweck und dem Zulassungsdatum sowie der Euronorm ab. Benziner der Abgasnorm Euro kommen in die Klasse 1 und sollten immer freie Fahrt haben. Nach November 2011 zugelassene Euro-5- und Euro-6-Diesel werden in Crit'air-Klasse 2 eingestuft.Emissionsfreie Fahrzeuge, also Elektroautos und mit Wasserstoff betriebene Pkw, finden sich in der Klasse 0.