Führerschein Wer 7,5-Tonner fährt ist Berufskraftfahrer

Foto: Daimler

Ab kommendem Jahr dürfen viele alte Führerscheine nicht mehr ohne weiteres gewerblich genutzt werden. Für einen 7,5-Tonner ist dann eine Ausbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz nötig.

Im kommenden Jahr läuft für viele, die vor dem 10. September 2009 ihre Fahrerlaubnis der alten Klassen 2 und 3 bzw. der neuen Klassen C1, C1E, C und CE erworben haben, eine wichtige Frist ab. Im Regelfall bis zum 10. September 2014 muss derjenige erstmals eine Weiterbildung abgeschlossen haben, der seinen Führerschein auch danach noch für Fahrten zu gewerblichen Zwecken mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewichts einsetzen will.

Berufskraftfahrer ist weiter gefasst als gedacht

Unglücklich ist, dass diese Pflicht in einem "Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz" geregelt ist und sich somit viele Betroffene bislang nicht angesprochen fühlen. Dabei gilt diese Regelung bei weitem nicht nur für Fahrer von Speditions- und Transportunternehmen. Vielmehr fällt darunter zum Beispiel auch der Lagerarbeiter eines Industrieunternehmens im so genannten Werkverkehr, der mit dem firmeneigenen 7,5-Tonnen-Lkw die Produkte der Firma ausliefert. Die Fahrer der Abfallentsorgung, kommunal oder privat, müssen sich genauso qualifizieren wie die meisten Auslieferungsfahrer eines Möbelhauses.

Ausnahmen sind möglich

Es gibt jedoch Ausnahmen. Die vielleicht wichtigste betrifft Fahrten, bei denen ein Fahrer Material oder Ausrüstung transportiert, die er zur Ausübung des Berufs verwendet. Diese vereinfacht oft auch als Handwerkerklausel bezeichnete Ausnahme gilt beispielsweise für Pkw-Betriebe, die defekte Autos in die Werkstatt transportieren. Ausgenommen sind auch ausgerüstete Werkstattwagen, mit denen aktive Pannenhilfe geleistet wird. Aber auch, wer für sein Unternehmen den Messestand transportiert, braucht keine Fortbildung.

In all diesen Ausnahmefällen gilt aber: Der der Fahrer darf nicht nur seine Kollegen vor Ort beliefern, sondern muss selbst Hand anlegen, wenn der Pkw repariert oder der Messetand aufgebaut wird. Im Übrigen darf das Lenken nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellen. Ausgenommen von der Qualifizierungspflicht sind darüber hinaus auch Fahrten mit Lkw zum Zwecke der technischen Entwicklung oder zu Reparatur- oder Wartungszwecken.

Müssen sich meine Fahrer weiterbilden?

Spediteure und andere Lieferdienste werden das Thema kennen. Doch Handwerker, Dienstleister oder das produzierende Gewerbe, bei dem die Liefertätigkeit nicht zum Kerngeschäft gehört, sollten dringend prüfen, ob ihre Fahrten unter die Pflicht zur Qualifizierung fallen. Die Abgrenzung ist oftmals schwierig. Im Einzelfall kann beispielsweise die IHK beraten.

Dann muss geprüft werden, wann die erste Qualifizierung abgeschlossen sein muss. Regelstichtag ist der erwähnte 10. September 2014. Sollte der Führerschein zwischen dem 10. September 2014 und dem 9. September 2016 ablaufen, gilt das konkrete Verlängerungsdatum auch als persönlicher Weiterbildungsstichtag.

Wer zahlt die Weiterbildung?

Wichtig auch: Wer kommt für die Kosten der Qualifikation auf? Grundsätzlich ist der Fahrer selbst dafür verantwortlich. Auch ist zu klären, ob der Mitarbeiter die Weiterbildung während der Arbeitszeit oder in seiner Freizeit absolviert. Weiterbildungen an Sonn- und Feiertagen sind aufgrund der Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes und des Sonn- und Feiertagsgesetzes in manchen Bundesländern wie Baden-Württemberg nicht zulässig. Weiterbildungen wird beispielsweise von der Dekra Akademie angeboten.

Eine Weiterbildung besteht aus 35 Zeitstunden Unterricht, die in selbständigen Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens sieben Stunden erteilt werden. Eine Prüfung erfolgt nicht. Die einzelnen Schulungen können auch bei verschiedenen Veranstaltern besucht werden. Die Liste möglicher Schulungsinhalte ist lang. Sie reicht von Themen wie Ladungssicherung und Optimierung des Kraftstoffverbrauchs, die Vertiefung der Kenntnisse zu den Lenk- und Ruhezeiten bis hin zur Frage, wie auch der Fahrer zu einem positiven Bild seines Unternehmens in der Öffentlichkeit beitragen kann.

Neuer Führerschein gegen Weiterbildungs-Zertifikate

Über den Besuch der Ausbildungseinheiten erhält der Teilnehmer Bescheinigungen, die er der zuständigen Führerscheinstelle vorlegt. Daraufhin wird für rund 30 Euro Gebühr ein neuer Führerschein ausgestellt, der zum Nachweis der Qualifikation hinter den C-Klassen die Schlüsselzahl "95" ausweist. Der Besuch der Weiterbildungen ist im Übrigen keine einmalige Sache: Die Weiterbildungen müssen in einem Turnus von fünf Jahren immer wieder neu besucht werden - zum Wohle der Qualitätssicherung und der Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit, wie es der EU-Gesetzgeber in der zugrundeliegenden EU-Berufskraftfahrer-Qualifikations-Richtlinie formuliert hat.

Dekra hat unter dem Internetportal www.dekra-berufskraftfahrer.eu umfangreiche Informationen zur Aus- und Fortbildung von Lkw-Fahrern sowie zum Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz zusammengetragen. Dort sowie auf den Seiten der Dekra Akademie findet sich Termine von Seminaren zu den einzelnen Bausteinen der Ausbildung.