Führerscheinverlust im Ausland Geldbeutel geklaut, was jetzt?

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Auf einer stressigen Urlaubsfahrt kann man schon einmal etwas vergessen – zum Beispiel den Geldbeutel mit Führerschein an der Autobahn-Raststätte. Doch was tut man in diesem Fall am besten?

Egal, ob man seinen Führerschein im Urlaub irgendwo liegen lässt oder ob trickreiche Langfinger den Geldbeutel samt aller wichtigen Papiere entwenden – ohne Führerschein im Ausland dazustehen ist erst einmal kein Beinbruch. Der Verlust muss auch nicht bei der örtlichen Polizei, dem Konsulat oder der Botschaft gemeldet werden. Ein Ersatz-Dokument kann ohnehin erst in Deutschland ausgestellt werden.

Wird der Führerschein allerdings gestohlen, empfiehlt sich eine Diebstahl-Anzeige bei der Polizei. Diese kann dann ein Dokument ausstellen, das die gemachte Anzeige belegt. Dabei handelt es sich zwar nicht um ein Ersatz-Dokument für die Fahrerlaubnis, bei einer Kontrolle kann aber so auf ein Bußgeld für ein Nichtmitführen des Führerscheins verzichtet werden.

Für den Rückweg aus dem Urlaub empfiehlt es sich, gegebenenfalls einen Mitreisenden das Steuer übernehmen zu lassen. Denn Bußgelder drohen in vielen Ländern, wenn man ohne Führerschein in der Tasche unterwegs ist. In Österreich werden 36 Euro fällig, in der Schweiz 20 Franken und in Italien mindestens 86 Euro.

Zurück in Deutschland werden maximal 10 Euro von der Polizei verlangt, schließlich bleibt die Fahrerlaubnis auch nach Verlust des Führerscheins gültig – ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Erlaubnis wird nicht eingeleitet.