Verkehrsverstöße Fahrtenbuchauflage muss verhältnismäßig sein

Athlon Car Lease Foto: Archiv

Können bei Verkehrsverstößen Fahrer nicht ermittelt werden, müssen Unternehmen für die gesamte Flotte Fahrtenbuch führen.

Allerdings muss die Auflage verhältnismäßig sein. Ist der Betrieb groß und die Zahl der Verkehrsdelikte überschaubar, ist die Auflage unter Umständen übertrieben. Das ergibt sich aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz (AZ: 3 L 298/12. MZ), auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) hinweisen.

Im vorliegenden Fall stoppten die Mainzer Richter den Vollzug der Fahrtenbuchauflage für eine Firma mit 93 Fahrzeugen an Standorten in ganz Deutschland. Diese war angeordnet worden, nachdem ein nicht ermittelbarer Fahrer in einem Dienstwagen mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit gemessen wurde.

Das Fuhrunternehmen sollte für alle Fahrzeuge 30 Monate lang Fahrtenbücher mitführen. Die zuständige Kreisverwaltung begründete ihre Entscheidung unter anderem damit, dass es zwischen 1998 und 2011 in dem Unternehmen vier ungeklärte Verkehrsverstöße gegeben habe. Die Richter hielten die Auflage für unverhältnismäßig, da die vier angeführten Fälle als Beurteilungsgrundlage nicht ausreichen würden. Zudem lägen die Verstöße teilweise schon Jahre zurück.