Sommer 2012 Zwei Fahrzeuge – ein Kennzeichen

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Im Sommer 2012 kommt das Wechselkennzeichen. Doch die deutsche Minimal-Lösung dürfte bei Unternehmen nur eine kleine Rolle spielen. Grund: Das Sparpotenzial ist gering und Fahrzeugersatz wird meist anders organisiert.

"Bei Cheffahrzeuge könnte ich mir gut vorstellen, dass Wechselkennzeichen Verwendung finden", sagt Axel Schäfer, Geschäftsführer beim Bundesverband Fuhrparkmanagement. Immerhin wollen Vorstände und Geschäftsführer zu keiner Zeit auf ihren oft speziell ausgestatteten Oberklassewagen verzichten. Für die Zeit der Wartung oder nach einem Unfall, könnte dann der "Zweitwagen" mit dem Wechselkennzeichen eingesetzt werden. Bei typischen Flotten ist der Experte hingegen skeptisch. Kurzfristiger Fahrzeugersatz würde in der Regel über Mietwagen oder Leasingfahrzeuge gedeckt. Anders sieht es bei speziell ausgestatteten Technikerfahrzeugen aus. Hier halten Flottenbetreiber oft Fahrzeuge in Reserve. Bisher sind solche Ersatzwagen das ganze Jahr über versichert.

Das wäre nun nicht mehr notwendig. Soll der Ersatzwagen zum Einsatz kommen, wird einfach das Kennzeichen gewechselt. Lediglich ein kleines Schild mit unterschiedlichem Endzeichen verbleibt grundsätzlich immer an jedem Fahrzeug. Finanziell dürfte der Vorteil eher gering sein. Grund: Weiterhin muss für beide Fahrzeuge Steuer bezahlt werden. Allein bei der Versicherungsprämie könnte es Vorteile geben. "Es ist geplant separate Verträge für die Fahrzeuge anzulegen und einen Nachlass für das Wechselkennzeichen zu geben", bestätigt Karsten Eichner von der R+V Versicherung aus Wiesbaden. Auch der ACE-Versicherer Generali will pünktlich zum Start der Wechselkennzeichen seine "Nachlässe" vorstellen. Schon im April wird die HUK-Coburg Wechselkennzeichen im neuen Tarif berücksichtigen. In welcher Höhe die Rabatte ausfallen, bleibt abzuwarten.

Das Risiko einen Unfall zu verursachen ist halb so groß

Immerhin: Das Risiko einen Unfallschaden zu verursachen, ist bei zwei Fahrzeugen mit Wechselkennzeichen halb so groß, denn es darf ja immer nur ein Wagen im Straßenverkehr bewegt werden. Folglich dürfte die Versicherungsprämie für Haftpflichtschäden eigentlich nur die Hälfte der Jahresprämie beider Fahrzeuge ausmachen.

Richtig teuer kann es werden, beide Fahrzeuge gleichzeitig im Straßenverkehr bewegt werden. "Das ist eine Ordnungswidrigkeit und kostet Bußgeld", warnt Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aus Berlin. Wer dann noch ohne Wechselkennzeichen einen Unfall verursacht muss damit rechnen, dass er in der Vollkaskoversicherung keine oder nur eine geringe Teilentschädigung erhält und für den Fremdschaden vom Autohaftpflichtversicherer zur Rückzahlung verpflichtet wird. "Ein Regress ist bis zu einer Höhe von 5.000 Euro möglich", sagt Rüter de Escobar.

In Deutschland müssen beide Fahrzeuge derselben Kfz-Klasse angehören

Im Gegensatz zu Österreich oder der Schweiz müssen in Deutschland beide Fahrzeuge derselbe gleichen Kfz-Klasse angehören. Nur wenn zwei Pkw, zwei Motorräder oder zwei Anhänger im Wechsel eingesetzt werden, nutzt ein Wechselkennzeichen. Allein Wohnmobilisten sind im Glück: Die Fahrzeuge gelten als Pkw. Das wiederum könnte für Firmen interessant sein: Wenn beispielsweise Verkaufs- oder Ausstellungsfahrzeuge nur zeitweise genutzt werden, könnte dafür ein Dienstwagen in der Garage bleiben.