Fuhrparkverband nimmt Stellung zum Dieselskandal BVF fordert Schadenersatz für Großkunden

Portrait Foto: Thomas Küppers

Der Bundesverband Fuhrparkmanagement (BVF) sieht in Flottenbetreibern die großen Verlierer im Dieselskandal und appelliert an Hersteller und Politik, die fallenden Restwerte durch Ausgleichszahlungen aufzufangen.

Seit dem Dieselskandal fallen die Restwerte von Leasingrückläufern. Auslöser sind – wenig überraschend – vor allem von der Dieselaffäre betroffene Fahrzeuge. "Jetzt heißt es nicht mehr entspannt abwarten, die Zahlen liegen auf dem Tisch", sagt Marc-Oliver Prinzing, Vorsitzender des Vorstandes des Bundesverbandes Fuhrparkmanagement (BVF). Es sei gut, dass die Realität nun wahrgenommen werde.

Der BVF rät Fuhrparks daher, dass in Zusammenarbeit mit Finanzierungs- und Leasinggesellschaften notgedrungen darauf geachtet und gefordert werden sollte, kalkulatorisch zu reagieren. "Dies kann durch eine vorsichtigere Herangehensweise bei der Restwertkalkulation auch bei neuen Verträgen geschehen und durch Berücksichtigung auszugleichender Defizite, die zum Beispiel bei Euro-5 entstehen", so Prinzing. Leasinggesellschaften seien genauso betroffen und sollten auch in ihrer Verhandlungsposition als Großkunden der Hersteller dafür eintreten, dass Fuhrparkbetreiber nicht auf Nachteilen aus dem Dieselskandal sitzen bleiben.

Der BVF sieht momentan unterm Strich die Fuhrparks als Leittragende der Dieselaffäre, zumindest in Deutschland müssten diese die Rechnung für "Manipulationen" der Hersteller zahlen. "Die starke Position der Autoindustrie in Deutschland führte auch leider dazu, dass die Hersteller durch die freundliche politische Behandlung bisher geschont und nicht wirklich zur Verantwortung gezogen wurden", unterstreicht Prinzing. In der großen Koalition war das so und der Fuhrparkverband befürchtet, dass das auch in jeder anderen neuen Regierungskonstellation so sein würde.

Der Verband wiederholt trotzdem seine Vorschläge, dass die Hersteller die manipulierten Fahrzeuge auf eigene Kosten samt einem finanziellen Ausgleich für eingeschränkte Mobilität oder Arbeitsausfällen, von E5 auf E6 nachrüsten sollten. Das könne schon technisch die Probleme beseitigen. Darüber hinaus wäre eine pauschale Ausgleichszahlung als Schadenersatz angemessen.