Fußball-EM In Frankreich gelten teils andere Verkehrsregeln

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Bald beginnt die Fußball-Europameisterschaft 2016. Machen sich Fuhrparkleiter auf den Weg nach Frankreich, sollten sie auf die dortigen Verkehrsregeln achten.

Die Verkehrsregeln in Frankreich weichen im Detail von denen in Deutschland ab. Wer zur EM ins Nachbarland fährt, sollte das wissen. Und sich tunlichst dran halten, denn die Strafen sind härter als hierzulande.

Auf französischen Autobahnen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h, auf Schnellstraßen sind maximal 110 km/h erlaubt. Ansonsten gilt außerorts ein Limit von 90 km/h. Für Fahranfänger gelten in den ersten drei Jahren laut ADAC besondere Regeln: Sie dürfen außerhalb von Ortschaften maximal Tempo 80 fahren, auf Schnellstraßen 100, auf Autobahnen 110.

Für Temposünder wird es teuer

Weil in Frankreich, anders als in Deutschland, die Halterhaftung gilt, kann auch von hinten geblitzt werden. Allgemein wird es für ertappte Sünder schnell teuer: Schon 20 km/h zu viel kosten mindestens 135 Euro, bei mehr als 50 km/h werden es bis zu 1.500 Euro. In der Regel wird aber vor Radarfallen mit Verkehrsschildern gewarnt.

Die Promillegrenze in Frankreich liegt bei 0,5 Prozent, für Führerscheinneulinge in den ersten drei Jahren bei 0,2 Prozent. Während die Strafen für eine geringe Überschreitung bis 0,8 Promille mit 135 Euro relativ gering sind, wird es danach richtig teuer: Bis zu 4.500 Euro und zwei Jahre Haft sind möglich. Zwischen 2012 und 2013 mussten Autofahrer in Frankreich zudem einen Atem-Alkoholtester an Bord haben. Diese Regelung ist aktuell jedoch auf unbestimmte Zeit ausgesetzt.

Handy am Steuer ist verboten

Das Telefonieren mit dem Handy am Steuer ist in Frankreich genauso verboten wie in Deutschland. Das Bußgeld beträgt 135 Euro. Geldstrafen drohen auch für die Nutzung von Radar-Warnern. Entsprechende Geräte werden eingezogen, bei fest installierten Modellen kann gleich das ganze Fahrzeug beschlagnahmt werden.

Mitgeführt werden müssen in Frankreich Warnwesten, sowohl von Auto- als auch von Motorradfahrern. Pro Fahrzeug reicht eine, allerdings müssen bei einem Unfall oder einer Panne alle Mitfahrer ein Exemplar tragen. Ansonsten drohen 90 Euro Bußgeld. Fahrradfahrer, die nachts oder bei schlechter Sicht außerorts ohne angezogene Warnweste unterwegs sind, zahlen 22 Euro.

Nicht verbindlich vorgeschrieben ist das Fahren mit Abblendlicht. Zwar existiert für Autofahrer eine entsprechende Empfehlung, doch selbst die Franzosen halten sich kaum daran. Motorradfahrer hingegen müssen immer das Licht einschalten, ansonsten drohen 35 Euro Strafe.