Garagen auf Betriebsgelände Brennende Gefahr

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Viele Firmen parken ihre Fahrzeuge in Betriebsgebäuden. Die sind aber meist nicht als Garagen zugelassen. Bei einem Feuer kann das richtig teuer werden.

Es ist praktisch, Fahrzeuge einfach in einer Halle oder einem Lager auf dem Betriebsgelände abzustellen«, sagt der Versicherungsmakler Andreas Brunner von der Versicherungsgenossenschaft Vema aus Karlsruhe. Die Fahrzeuge sind dort vor Regen, Sturm und Hagel gut geschützt. Das Problem, so Brunner: "Im Gegensatz zu Einzel- oder Doppelgaragen sind die meisten Betriebsgebäude, Hallen und Lagergebäude eben keine behördlich genehmigten Garagen."

Dadurch entsteht eine gefährliche Versicherungslücke für das Unternehmen. Denn auch Unternehmen müssen sich an gesetzliche und behördliche Auflagen halten und Fahrzeuge versicherungsrechtlich ordentlich in einer "richtigen" Garage parken. Anderenfalls kann der Versicherer bei einem Brand die Leistung verweigern oder zumindest wegen eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen die Sicherheitsauflagen Abzüge von der Entschädigung machen.

Brunner: "Die Brandschäden an den Firmenfahrzeugen werden zwar in der Regel unproblematisch von der Teilkaskoversicherung erstattet. Trotzdem hat das Unternehmen ein großes Problem." Der Experte rechnet vor: Ein Gutachter kommt beispielsweise am Gebäude auf einen Brandschaden in Höhe von einer Million Euro. Außerdem stellt er fest, dass die untergestellten Fahrzeuge den Brand erheblich vergrößert haben. In so einem Fall zieht der Versicherer schnell 50 bis 75 Prozent der Summe von seiner Schadenzahlung ab. Das wären in diesem Fall 500.000 bis 750.000 Euro, die beim Wiederaufbau fehlen. Das kann nicht nur kleine Firmen erheblich in finanzielle Schieflage bringen.

Sinnvoll sei es daher, Mehrleistungen mit dem Versicherer zu vereinbaren. Derzeit buhlen die Versicherer regelrecht um Gewerbekunden. Möglicherweise sind bessere Leistungen ohne nennenswerten Aufpreis möglich, etwa für die Absicherung von Eigenschäden. Den Schutz von Betriebsgebäude, Maschinen oder Waren bieten Makler teils zu Konditionen weit unter Marktniveau. Mit diesen Argumenten könnten Unternehmen ihren Versicherer dazu motivieren, auf die Garagenklausel zu verzichten. Eine Reihe von Versicherern hat das beispielsweise mit der Versicherungs­genossenschaft Vema vereinbart.

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Sie tun sich auch sonst mit großzügigen Vertragsbedingungen positiv hervor. Unter anderem wird der Sachverständige komplett bezahlt. Und bei grob fahrlässigem Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften wie dem Abstellen von Fahrzeugen in Mehrzweckhallen zahlen die Gesellschaften laut Vertrag mindestens 80 Prozent des Schadens.