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Garantie für den Firmenwagen Vielfahrer schauen häufig in die Röhre

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Während sich die deutschen Hersteller bei der Neuwagengarantie auf zwei Jahre beschränken, zeigen sich die Importeure großzügiger. firmenauto gibt einen Überblick.

Im Schnitt bleiben Firmenwagen drei Jahre in Unternehmensflotten. Lange genug, um aus der Garantiezeit für Neuwagen zu fallen. Viele Hersteller geben sich in diesem Punkt eher knausrig. Deutsche Marken etwa beschränken sich auf die gesetzlich vorgeschriebenen zwei Jahre.

Damit stehen sie auf der gleichen Stufe wie die europäischen Wettbewerber Alfa Romeo, Citroën, Fiat, Peugeot, Renault und Volvo. Von den deutschen Herstellern bieten lediglich BMW und Mini drei Jahre eine Neuwagengarantie. Das gilt unter anderem auch für Dacia, Honda, Jaguar, Land Rover, Lexus, Mazda, ­Nissan und Toyota

 Dennoch ist das kein Vergleich zum deutlich höheren Garantieversprechen aus Asien.  Aktueller Rekordhalter ist der koreanische Hyundai-Kia-Konzern. Er bietet bei allen Hyundai-Modellen fünf Jahre Neuwagengarantie ohne Kilometerbegrenzung, Konzernschwester Kia legt noch mal zwei Jahre drauf, dann allerdings dürfen nicht mehr als 150.000 Kilometer auf dem Tacho stehen.

Unterschiede im Detail

Solche Laufleistungsbegrenzungen sollten Fuhrparkleiter bei der Bewertung von Garantien berücksichtigen. Denn gerade bei langer zeitlicher Dauer ist in der Regel eine Distanz-Grenze eingezogen. Diese schwanken zwischen 80.000 bei Tesla und 160.000 Kilometern bei Subaru, der Großteil legt sich auf 100.000 Kilometer fest (siehe Tabelle). Das reicht natürlich für eine Außendienst- oder Serviceflotte längst nicht aus. Dagegen arbeiten die deutschen Premium- und Volumenmarken ohne Kilometerbegrenzung, aber eben nur zwei beziehungsweise bei BMW und Mini drei Jahren.

Wer sich länger auf der sicheren Seite wähnen will, hat die Option, zusätzliche Garantiejahre einzukaufen. Die sogenannte Anschlussgarantie bietet Schutz, wenn die gesetzliche Gewährleistungsfrist und die herstellerabhängige Neuwagengarantie abgelaufen sind. Je nach Hersteller und Angebot erstreckt sich die Anschlussgarantie auf unterschiedlich lange Zeiträume, die in der Regel zwischen zwei und zehn Jahren (nur Volvo)liegen. Vorsicht: Die enthaltenen Leistungen weichen teils deutlich von denen der Neuwagengarantie ab. Neben der Laufleistung variieren auch Kosten und Garantieumfang sowie Unterschiede im Bereich der Garantieerhaltung. So setzt zum Beispiel Jaguar Land Rover keine Wartung bei ihren Servicepartnern voraus – wenn die Herstellerangaben eingehalten werden. Hier sollten Fuhrparkleiter das Kleingedruckte lesen.

Bei nahezu allen Herstellern gibt es Einschränkungen für einzelne Fahrzeugkomponenten oder den Ausschluss weiterer Schäden wegen Alterung und natürlichem Verschleiß. Dazu gehören bei vielen Herstellern auch Kupplungsscheiben- und Druckplatte, Antriebsriemen einschließlich Umlenk- und Spannrolle oder die Stoßdämpfer. Und längst nicht alle sind bereit, die Arbeitskosten zu übernehmen, sondern beschränken sich auf die Ersatzteile.
Dennoch können Anschlussgarantien eine sinnvolle Investition für das Unternehmen sein. Schließlich zeigt die Statistik, dass zwei bis vierjährige Fahrzeuge einen doppelt so hohen Reparaturbedarf haben wie unter zweijährige Autos

Sachmängelhaftung vs. Garantie

Die zweijährige Garantie der deutschen Hersteller deckt sich mit der Dauer der gesetzlich vorgeschriebenen Sachmängelhaftung. Damit sind Käufer in den ersten 24 Monaten doppelt abgesichert. Dennoch gibt es Unterschiede: Ansprechpartner für die Sachmängelhaftung ist der Händler. Er haftet für Fehler, die bereits bei der Übergabe vorgelegen haben. Allerdings muss das der Käufer im Rahmen der Beweislastumkehr nach Ablauf der ersten sechs Monate nachweisen können. Bei der Herstellergarantie spielt es keine Rolle, wann der Mangel auftritt. Er muss europaweit behoben werden. Entsprechend gilt Garantie selbst für im Ausland gekaufte Autos und bleibt bei einem Besitzerwechsel bestehen. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Wartung. Dafür ist nicht zwingend der Besuch bei einer Vertragswerkstatt nötig, der Hersteller muss diese auch von einem freien Betrieb akzeptieren

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