Gehaltsumwandlung Da kommt Freude auf

Gehaltsumwandlung: Firmenwagen statt Lohn? Foto: Götz Mannchen

Dienstwagen sind Statussymbol und Anerkennung, Privileg und Gehaltsbestandteil zugleich – und entsprechend beliebt bei Arbeitnehmern. Darauf stellen sich immer mehr Unternehmen ein und bieten ihren Mitarbeitern statt mehr Gehalt einen Firmenwagen an. Eine Emnid-Umfrage ergab, dass sich mehr als die Hälfte der Mitarbeiter einen Dienstwagen wünscht.

Daher ist es nicht erstaunlich, dass viele Arbeitnehmer bereit sind, dafür auf einen Teil ihres Gehalts zu verzichten. Dies funktioniert über Gehaltsumwandlungsmodelle. Die Vorteile: Der Mitarbeiter spart bei der Finanzierung des Fahrzeugs und nutzt die günstigen Großabnehmerkonditionen seiner Firma etwa bei der Leasingrate, Reifen oder Inspektion. Gleichzeitig belasten unvorhergesehene Kosten für Reparaturen nicht das monatliche Budget. Im Idealfall reduziert sich auch die Lohnsteuer.

Doch in erster Linie profitiert der Arbeitgeber: Beteiligt sich der Arbeitnehmer an der Leasingrate, reduziert dies das Bruttoeinkommen, damit sinken die Lohnnebenkosten. Werden die Fahrzeuge gekauft, lassen sich Abschreibungen und Aufwendungen für den Unterhalt als Betriebsausgaben absetzen. Zusätzlich erhält das Unternehmen beim Neuwagenkauf die Vorsteuer zurück, ebenso kann die Firma für die laufenden Betriebskosten die Vorsteuer abziehen.

Tarifgehalt darf nicht gewandelt werden

Trotzdem fahren längst nicht alle Firmen auf Gehaltsumwandlungsmodelle ab. Ihre Argumente: zu viel Verwaltungsaufwand, zu hohes Risiko. Zwar tun die Leasinganbieter viel dafür, dass die Umsetzung so wenig Arbeit wie möglich macht, doch steuerrechtliche und arbeitsrechtliche Themen dürfen nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Tipp: Legen Sie alle Details im Arbeitsvertrag oder in Zusatzvereinbarungen fest.

Alle Beteiligten müssen ihre Rechte und Pflichten kennen. "Ein vereinbartes Gehalt kann jederzeit reduziert werden. Auf Tarifgehalt können die Mitarbeiter aber grundsätzlich nicht verzichten, nur auf außertarifliche Ansprüche", sagt der Steuerexperte Tobias Koch von Ecovis.

Ob die Rechnung am Ende aufgeht, muss im Einzelfall geklärt werden

Kritisch wird es, wenn ein Mitarbeiter aufgrund des Gehaltsverzichts unter die Beitragsbemessungsgrenzen von Rentenversicherung (5.800 Euro/Monat in den alten Bundesländern; 4.900 Euro/Monat in den neuen Bundesländern) und Krankenversicherung (3.937,50 Euro/Monat) rutscht. Denn weniger Sozialabgaben führen zu weniger Leistungen, etwa bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Das akzeptiert die Sozialversicherungsprüfung aber nur in Höhe des geldwerten Vorteils.

Außerdem sollte im Rahmen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers die monatliche Gehaltsumwandlung 30 Prozent des Nettogehalts des Mitarbeiters nicht übersteigen. Ob die Rechnung Auto statt Geld am Ende aufgeht, muss im Einzelfall geklärt werden. Die Faustregel: Je weniger der Dienstwagen kostet und je kürzer die Entfernung zwischen Arbeit und Wohnung, desto niedriger fällt der geldwerte Vorteil aus. Und desto eher lohnt sich eine Gehaltsumwandlung für den Mitarbeiter.

Unter bestimmten Bedingungen profitieren beide Seiten: "Das Unternehmen erhält die Möglichkeit, durch Dienstwagenprogramme zusätzliche Vergütungskomponenten anzubieten und dadurch die Mitarbeitermotivation zu erhöhen", sagt Gerhard Künne, Sprecher der Geschäftsführung der VW Leasing. "Außerdem erhält er eine sichtbare Anerkennung des Unternehmens – eine Win-win-Situation für alle Beteiligten."

Gehaltsumwandlung

So geht´s

  1. Firmenwagen durch Gehaltsverzicht
    Der Mitarbeiter verzichtet auf einen Teil seines Gehalts. Mit diesem Betrag finanziert er die Aufwendungen wie die Leasingrate.
  2. Firmenwagen statt Gehaltserhöhung
    Anstelle einer Gehaltserhöhung entscheidet sich der Mitarbeiter für einen Firmenwagen. Damit wählt er ein Statussymbol, das die Anerkennung auch nach außen ausdrückt. Dieses Modell kann ein Unternehmen immer dann einsetzen, wenn die monatlichen Kosten des Dienstwagens die Kosten einer vergleichbaren Gehaltserhöhung nicht übersteigen.
  3. Gehaltserhöhung mit Zuzahlung
    Nicht immer reicht die Gehaltserhöhung aus, um einen Firmenwagen zu finanzieren. Die Differenz kann dann vom Mitarbeiter getragen werden. Diese Zuzahlung mindert den geldwerten Vorteil.