Gewährleistung/Garantie

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Die Garantie ist eine freiwillige Helferleistung, die Gewährleistung nicht. Bei der Gewährleistung muss der Verkäufer dafür einstehen, dass die verkaufte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. 

Im Schadenmanagement steht die Gewährleistung häufig im Schatten der Garantie, die dem Fuhrparkleiter bei einem Fahrzeugmangel als zweites Tool zur Verfügung steht. Die Garantie ist eine freiwillige Herstellerleistung. Der Hersteller verspricht, das Auto bei einem unverschuldeten Mangel in Ordnung zu bringen. Allerdings kann der Hersteller Umfang, Dauer und Bedingungen der Garantie selbst festlegen. Zur Gewährleistung dagegen ist der Hersteller verpflichtet. Bei einem Sachmangel hat der Käufer einen Anspruch auf Nacherfüllung. Zur Wahl steht die Nachbesserung (Beseitigung des Mangels) oder die Neulieferung (Lieferung eines mangelfreien Autos), meistens kommt es zur Nachbesserung.