Grobe Fahrlässigkeit

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Das Zivilrecht unterscheidet zwei Arten der Fahrlässigkeit: die einfache und die grobe. Bei der groben Fahrlässigkeit verletzt der Verkehrsteilnehmer die erforderliche Sorgfalt im Verkehrsgeschehen in einem hohen Maße.  

Einfache Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen wird. Grobe Fahrlässigkeit ist gesetzlich nicht definiert. Sie wird angenommen, wenn die im rechtlichen Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt wurde oder wenn naheliegende Überlegungen nicht angestellt wurden. Nicht alle Flotten haben sich gegen die Folgen grob fahrlässiger Fahrfehler abgesichert. Dabei bietet fast jede Versicherung eine solche Kaskoerweiterung an.