Grobe Fahrlässigkeit Was am Steuer (noch) erlaubt ist

Couple travelling by car Foto: Sergey Tryapitsyn

Betrunken fahren, falschen Sprit tanken oder nach der Kippe abtauchen: Wer grob fahrlässig handelt, muss für die Folgen selbst geradestehen – auch beim Firmenwagen.

Diese Schusseligkeit kam den Fahrer eines Dienstwagens teuer zu stehen: Nachdem er den falschen Sprit getankt hatte, wollte er ihn laienhaft wieder aus dem Tank abzapfen. Mit dem Erfolg, dass der Wagen in Brand geriet. Das Verhalten des Dienstwagenfahrers muss als grobe Fahrlässigkeit eingestuft werden, auch wenn er eigentlich den ersten Handhabungsfehler, die Falschbetankung, ausmerzen wollte. "Wer die verkehrserforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt, weil schon einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt werden, handelt grob fahrlässig", erläutert Dr. Marc Herzog, Fachanwalt für Straf-, Verkehrs- und Versicherungsrecht. In solchen Fällen hafte der Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber unbeschränkt.

Das gilt übrigens nicht nur für Schäden aufgrund einer falschen Fahrzeugbedienung, sondern auch bei selbst verschuldeten Unfällen. Gerade hier kommt der Dienstwagenfahrer schnell in den Bereich der groben Fahrlässigkeit, wie Urteile zeigen. Es genügt, das Smartphone in die Hand zu nehmen oder kurz etwas in ein Tablet zu tippen.

Kracht es dann, bekommt der Fahrer mindestens eine Teilschuld. Wenn es hart kommt, weigert sich die Kaskoversicherung, den Schaden am Dienstwagen zu bezahlen. Und Unfälle, die von betrunkenen Fahrern verursacht werden oder beim verbotenen Überholen passieren, gelten stets als grob fahrlässig herbeigeführt.

Lesen Sie auch Alkohol am Steuer 2021 Urteile zu Alkohol und Drogen Im Verkehr keine gute Idee

Doch auch ein Fahrzeugdiebstahl kann grob fahrlässig verschuldet sein, etwa wenn man beim ­Tanken den Schlüssel im Schloss stecken oder ihn im Restaurant im unbeaufsichtigten Mantel lässt. Selbst wer seinen Dienstwagen zur Werkstatt bringt und dort den Fahrzeugschlüssel außerhalb der ­Öffnungszeiten in einem Briefkasten deponiert, muss mit dem Vorwurf der groben Fahrlässigkeit rechnen, falls das Auto gestohlen wird. Nur wenn der Briefkasten sehr stabil erscheint, darf man den Schlüsseleinwurf wagen. Auch eine Unfallflucht dürfte für Dienstwagenfahrer eine Haftung auslösen – selbst wenn sie lediglich mit Gegenständen kollidiert sind. So meldete ein Fahrer nach vier Tagen seiner Versicherung, dass er eine Leitplanke gestreift hatte. Die weigerte sich, die 22.000 Euro Schaden zu ersetzen. Der Fahrer hatte die Polizei nicht informiert. Laut den Versicherungsbedingungen – Ähnliches steht in jeder vernünftigen Dienstwagenregelung – gilt das als Unfallflucht.

Wichtig: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Mitarbeiter nicht. Bei mittlerer Fahrlässigkeit werden die Kosten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geteilt. Bei schweren Fehlern oder Vorsatz haftet der Fahrer komplett. Doch auch in solchen Fällen kann das Fuhrparkmanagement nicht den ganzen Schaden dem Mitarbeiter in Rechnung stellen. Denn der darf trotz schwerer Fehler nicht in den Ruin getrieben werden. "Mehr als drei Brutto-Monatsgehälter sind als Schadenersatz die Ausnahme", sagt Jurist Herzog. Grundsätzlich muss das Unternehmen prüfen, ob eine Kfz-Versicherung den Schaden tragen würde.

Und selbst wenn das Unternehmen auf einen Kasko­versicherungsschutz verzichtet, werde dennoch arbeitsrechtlich so getan, als ob der Schutz bestehe. Nur der Betrag, der von einer Versicherung nicht übernommen würde, kann dem Arbeitnehmer dann tatsächlich weiterbelastet werden. In der Regel wäre das die Selbstbeteiligung oder eine mögliche Prämiendifferenz durch eine höhere Risikoeinstufung.