Betrunken fahren, falschen Sprit tanken oder nach der Kippe abtauchen: Wer grob fahrlässig handelt, muss für die Folgen selbst geradestehen – auch beim Firmenwagen.
Diese Schusseligkeit kam den Fahrer eines Dienstwagens teuer zu stehen: Nachdem er den falschen Sprit getankt hatte, wollte er ihn laienhaft wieder aus dem Tank abzapfen. Mit dem Erfolg, dass der Wagen in Brand geriet. Das Verhalten des Dienstwagenfahrers muss als grobe Fahrlässigkeit eingestuft werden, auch wenn er eigentlich den ersten Handhabungsfehler, die Falschbetankung, ausmerzen wollte. "Wer die verkehrserforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt, weil schon einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt werden, handelt grob fahrlässig", erläutert Dr. Marc Herzog, Fachanwalt für Straf-, Verkehrs- und Versicherungsrecht. In solchen Fällen hafte der Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber unbeschränkt.
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