Schadenmanagement Wahl des Sachverständigen ist nicht einfach

Gutachter Foto: Joachim Mottl

Bei Haftpflichtschäden streiten sich Flottenbetreiber und Versicherungen häufig nicht nur um das Gutachten, sondern auch um den beauftragten Gutachter.

"Ein Gutachter sollte neutral und objektiv sein", sagt Christian Janeczek, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Roth Partner. Doch gerade diese Eigenschaften scheinen nicht auf jeden zuzutreffen. Viele Sachverständige und Gutachter arbeiten hauptsächlich für Versicherungskonzerne und müssen sich deren Bedingungen beugen. Damit die Unfallgeschädigten wissen, worauf sie sich eventuell einlassen, fordert unter anderem der Verkehrsgerichtstag in Goslar mehr Transparenz.

"Die Versicherer würden am liebsten den Schaden, den sie bezahlen sollen, selbst beurteilen", erklärt Peter Hochmuth, Sachverständiger aus Karlsruhe. Gerade im Bereich Kleinteile versuchen die Versicherungen, noch den ein oder anderen Cent rauszuholen. Das gilt zum Beispiel für die Huk-Coburg. Der Konzern habe schon vor 15 Jahren begonnen, systematisch Gutachten anzugreifen und Honorare zu kürzen. Mittlerweile hat der Experte mehr als 1.400 Urteile gegen die Versicherungsgesellschaft auf seiner Internetseite captain-huk.de veröffentlicht. Laut Hochmuth war das Unternehmen damit recht lange Zeit erfolgreich.

Dabei geht es immerhin um viel Geld. So zahlen die Versicherungsgesellschaften für Gutachten pro Jahr rund 800 Millionen Euro, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) schätzt. Viele Gutachter hätten nach endlosen Prozessen aufgegeben und mit der Huk-Coburg eine Honorarauskunft getroffen. "Aus Fairness gegenüber ihren Auftraggebern sollten Gutachter offenlegen, wenn sie überwiegend oder zeitweilig für Versicherer tätig werden", fordert Hochmuth.

Flottenbetreiber sollten bei Haftpflichtschäden auf der Hut sein

Ein Gutachter sollte daher auch keine Probleme haben, auf Nachfrage seinen Tätigkeitsschwerpunkt anzugeben und dem Geschädigten damit die Entscheidung zu überlassen, ob er einen Sachverständigen beauftragt, der überwiegend für Versicherungen tätig ist. Allerdings würden derzeit mit Ausnahme von Huk-Coburg und Zurich-Versicherungen alle Versicherungsgesellschaften die von den Gutachtern geforderten Honorare bezahlen.

Trotzdem sollten Flottenbetreiber insbesondere bei Haftpflichtschäden auf der Hut sein: Sie sollten darauf achten, dass der Sachverständige bestehende Kooperationen oder weitere Vereinbarungen mit Versicherungsgesellschaften offenlegt. Darüber hinaus sollte die Qualifikation stimmen. Laut Verkehrsgerichtstag ist der Anteil unqualifizierter Gutachter und Sachverständiger immer noch sehr hoch. Zudem haben Fuhrparkleiter keine Möglichkeit, die Qualität eines Sachverständigen zu erkennen. Grund: Der Beruf ist rechtlich nicht geschützt. So darf sich jeder Kfz-Meister auch Sachverständiger nennen. Dem will man künftig mit einer besseren Ausbildung begegnen.

Gleichzeitig soll eine einheitliche Gebührenordnung für deutlich mehr Rechtssicherheit bei den Honoraren sorgen. Allerdings hat der Verkehrsgerichtstag bereits 1985 und 2003 ähnliche Vorschläge vorgelegt – geändert hat sich bisher nichts. So ist es durchaus sinnvoll, den eigenen Gutachter einmal auf den Prüfstand zu stellen und einige seiner Gutachten von der Konkurrenz beurteilen zu lassen – auch wenn hierdurch einige hundert Euro Kosten entstehen. Möglich, dass durch den Wechsel des Gutachters Unfallschäden wesentlich lukrativer abgewickelt werden können.