Haftung bei Auffahrunfall Wer zu schnell ist, trägt Teilschuld

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Auch ohne Tempolimit kann eine hohe Geschwindigkeit auf der Autobahn rechtlich schwere Folgen haben – selbst wenn ein anderer einen Fahrfehler macht.

Ist ein Autofahrer schneller als mit der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h unterwegs, kann er mitschuldig an einem Unfall sein, obwohl er keinen eigenen Verkehrsverstoß begangen hat. Das Oberlandesgerichts Koblenz hat entschieden, dass ein Autofahrer, der mit 200 km/h auf einer Autobahn ohne Tempolimit unterwegs war, zu 40 Prozent bei einem Unfall mithaftet.

Und das, obwohl das Fehlverhalten eines anderen Autofahrers ursächlich für den Zusammenstoß war. Der war nämlich beim Auffahren auf die Autobahn grob verkehrswidrig unmittelbar von der Einfädelspur auf die linke Spur gewechselt. Dabei kam es zur Kollision mit dem von hinten mit hoher Geschwindigkeit heranfahrenden Pkw. Die von der hohen Geschwindigkeit ausgehende Gefahr habe wesentlich zum Unfall beigetragen, zitiert der Deutsche Anwaltverein aus dem Urteil. Bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit hätte der Fahrer bereits durch eine mittelstarke Bremsung den Unfall vermeiden können. (AZ: 12 U 313/13)