Halteverbot Schild muss gut sichtbar sein

Foto: Lea Fuji

Im Halteverbot parken und sich dann damit rausreden, man habe das Schild nicht gesehen? Das kann klappen, aber nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen.

Parkt ein Autofahrer im Park- oder Halteverbot, muss er damit rechnen, abgeschleppt zu werden – auch, wenn er das Schild übersehen hat. Denn grundsätzlich gelten Verkehrsschilder für den ruhenden Verkehr auch dann, wenn Autofahrer sie nicht wahrnehmen. Doch es gilt: Haltverbots- und Parkverbotszeichen müssen so aufgestellt sein, dass Autofahrer sie mit einem raschen und beiläufigen Blick erfassen können.

"Stellt ein Autofahrer sein Auto ab, muss er in der sogenannten Nachschau das betreffende Stück der Straße abschreiten und sich vergewissern, dass er nicht doch ein Haltverbotsschild übersehen hat", erklärt Rechtsanwalt Christian Janeczek von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein. Allerdings nur dann, wenn für ihn Anlass zur Vermutung besteht, dass er ein Verkehrszeichen übersehen haben könnte.

Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn man auf den Weg zum Abstellplatz des Autos Schilder von der Rückseite sieht, oder wenn in einer sonst zugeparkten Straße kein einziges Auto steht. Ist weder ein solcher Anlass, noch ein Verkehrszeichen erkennbar, kann der Autofahrer sein Auto in der Regel an Ort und Stelle abstellen.

Im Zweifel muss eine Klage die Entscheidung bringen. Das Bundesverwaltungsgericht hat gerade erst die Rechte von Autofahrern bezüglich des sogenannten Sichtbarkeitsgrundsatzes betont (AZ: BVerwG 3 C 10.15). Wie der Sichtbarkeitsgrundsatz auszulegen sei, komme letztlich aber immer auf den Einzelfall an, so der Rechtsanwalt.