Handy während der Fahrt Auch Einschalten ist verboten

Handy am Steuer Foto: Allianz

Nicht nur das Telefonieren mit dem Handy während der Fahrt ist Autofahrern verboten. Selbst das Wegdrücken oder Ein- und Ausschalten des Mobiltelefons während der Fahrt ist untersagt, wie jetzt ein Autofahrer von einem Richter des Oberlandesgerichts Köln lernen musste.

Wie die deutsche Anwaltshotline mitteilt, erhielt der Fahrer wegen "fahrlässigen Benutzens eines Mobiltelefons bei der Fahrt" einen Bußgeldbescheid von 50 Euro, wogegen er klagte, da er lediglich während der Fahrt einen Anrufer weggedrückt hatte. Die Richter sahen in dem Abweisen des Anrufers aber eine Benutzung des Telefons und wiesen die Klage ab. Denn die manuelle Aktivierung des Gerätes, mit der ein eingehender Anruf abgewiesen und die Verbindung zu einem anderen Teilnehmer abgebrochen werden kann, hat demnach einen direkten Bezug zu den typischen Funktionen eines Mobiltelefons. (Az. III-1 RBs 39/12)