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Hauptuntersuchung Einiges wird einfacher

HU-Plakette auf Kennzeichen Foto: TÜV Rheinland

Bei der Kfz-Hauptuntersuchung treten zum 1. Juli neue Regelungen in Kraft. Autofahrer profitieren vom Wegfall der Rückdatierung sowie einem einheitlichen Mängelreport. Zudem sollen neue Prüfkriterien helfen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Wer sein Fahrzeug zur Hauptuntersuchung vorfährt, erhält ab Juli einen detaillierteren und einheitlichen Mängelbericht. Künftig wird etwa nicht nur die beanstandete Baugruppe genannt, sondern auch die genaue Lage des Mangels, etwa "Bremsscheibe vorne links verschlissen". Außerdem fällt bundesweit die sogenannte Rückdatierung weg. Wer zu spät zur Prüfung vorfährt, erhält dann trotzdem eine Plakette mit der kompletten Laufzeit von 24 Monaten. Bisher wurde die Verspätung abgezogen.

Weitere Neuerungen tragen dem wachsenden Elektronikanteil in modernen Fahrzeugen Rechnung. Um die Funktion der Systeme besser beurteilen zu können, müssen die Prüfer künftig eine Probefahrt machen. Die Regelung gilt allerdings erst für Fahrzeuge ab Erstzulassung im April 2012. Die ersten Praxistests stehen also erst 2015 an. Bei Fahrzeugen, die ab Juli 2013 zugelassen werden, muss zudem die Funktion von Sicherheitsassistenten über ein Auslesen der Bordelektronik überprüft werden.

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