Hauptuntersuchung in Corona-Zeiten Termin nicht überziehen

Thomas Küppers/Dekra Foto: Thomas Küppers/Dekra

Den Termin zur Hauptuntersuchung sollten Autofahrer auch in Coronazeiten nicht verpassen, denn nicht alle Bundesländer sind so großzügig wie das Bundesverkehrsministerium.

Auch in Zeiten von Corona sollten Autofahrer möglichst die Fristen zur Hauptuntersuchung (HU) einhalten. Zwar hat das Bundesverkehrsministerium empfohlen, dass die Polizeibehörden der Länder vorübergehend eine Fristüberschreitung für die ersten vier Monate der HU-Überziehung nicht sanktionieren, doch nicht alle Bundesländer folgen dieser Empfehlung. Darauf macht die Sachverständigenorganisation KÜS aufmerksam und rät Autofahren, die Fristen besser einzuhalten und sich gegebenenfalls bei ihrer Prüfstelle zu informieren, ob diese Ausnahmeregelung in ihrem Bundesland angewendet wird. Kommt es zu einer nicht geduldeten Fristüberziehung von mehr als zwei Monaten, wird die sogenannte "vertiefte Untersuchung" Pflicht. Diese beinhaltet eine Erhöhung der HU-Gebühr um 20 Prozent.

Bei überzogenen HU-Fristen kann es zudem im Schadensfall zu Problemen mit der Versicherung kommen. Zwar greift die Haftpflichtversicherung, aber gemäß der Allgemeinen Kraftfahrtversicherungs-Bedingungen hat der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung bis zu 5.000 Euro zu tragen (§ 5 Abs.3 KfzPflVV), wenn ihm ein Verschulden nachgewiesen werden kann.

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