Hochwasser Flutopfer erhalten Steuererleichterungen

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Bund und Länder haben für Opfer des starken Hochwassers Hilfsprogramme ins Leben gerufen. Zusätzlich können Leidtragende der Flut auch die entstandenen Kosten von der Steuer absetzen.

In weiten Teilen Deutschlands gibt es Hilfsprogramme für Flutopfer. Insgesamt acht Milliarden will der Bund zur Verfügung stellen. Darüberhinaus bietet zum Beispiel Bayern Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern sofortige Hilfe an. Laut der Steuerberatungsgesellschaft Ecovis können die Betriebe bei Schäden ab 5.000 Euro die Hälfte der zuwendungsfähigen Aufwendungen anfordern. Die Obergrenze liegt demnach bei 100.000 Euro, bei Existenzgefährdung bis 200.000 Euro. Geschädigte Gewerbeunternehmen und Freiberufler erwarte laut Ecovis zudem ein sogenanntes Sofortgeld bis 5.000 Euro sowie einen Härtefonds für Sonderfälle. 

"Es gibt neben den Hilfsprogrammen auch steuerliche Erleichterungen", sagt Michael Tippelt, Steuerberater bei Ecovis. Kosten für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung, die vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, können laut Tippelt als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. In jedem Fall empfiehlt Ecovis, Anträge auf Hilfe so schnell wie möglich bei den jeweiligen Behörden zu stellen - spätestens bis Jahresende.