Hochwasser in Tiefgarage Firmenwagen besser umparken

Foto: Allianz

Bei einer angekündigten Flut in der Tiefgarage zu parken ist nicht immer eine gute Idee. Selbst wenn sie eigentlich gut gesichert ist. Denn dann muss der Vermieter nicht mal für ein abgesoffenes Auto zahlen.

Der Vermieter eines Tiefgaragenstellplatzes muss dafür sorgen, dass seine Garage gegen Hochwasser geschützt ist – allerdings nur in einem angemessenen Umfang. Hat er das getan, kann ein Mieter, dessen Auto überflutet wurde, keinen Schadenersatz verlangen, hat das Oberlandesgericht München entschieden.

Der Vermieter war der Ansicht, er habe alle baulichen Vorkehrungen zum Hochwasser-schutz getroffen, zum Beispiel durch im Parkhaus eingebaute Schotten, die rechtzeitig geschlossen wurden. Das OLG gab ihm Recht: Messungen zeigten, dass die Tiefgarage deutlich mehr als dem maximal erwarteten Pegel hätte standhalten können, ein fahrlässiges Handeln konnte dem Vermieter nicht vorgeworfen werden. Den Umfang des Hochwassers, der schließlich doch zu einer Überflutung führt, war aber nicht zu erwarten gewesen.

„Mietobjekte müssen so beschaffen sein, dass unter gewöhnlichen Bedingungen kein Wasser eindringen kann“, erklärt Rechtsanwalt Frank Böckhaus von der Deutschen Anwalthotline. Dass der Wasserpegel das bis dahin registrierte Maximum so weit übertreffen würde, habe der Vermieter nicht vorausahnen können. (Az. 32 U 1185/14)