Hochwasser Keine Startversuche nach Überflutung

Hochwasser Überflutung Flut Wetter Regen Foto: Fotolia

Wenn Hochwasser die Firmenwagen flutet, sollte man die Autos auf keinen Fall sofort zu starten versuchen. Wenn's dumm läuft, droht ein Motorschaden.

Autobesitzer, deren Auto vom Hochwasser in Mitleidenschaft gezogen wurde, sollten beim Versuch der Wiederinbetriebnahme besondere Vorsicht walten lassen. Der ACE empfiehlt, den Wagen vor dem Starten besser von einem versierten Kfz-Fachmann inspizieren zu lassen. Falsch ist es dagegen, aus dem Wasser geborgene Fahrzeuge sofort wieder zu starten. Das könne fatale Folgen für die Elektronik haben. Experten des Autoclubs warnen davor, dass unverbrannter Treibstoff den Katalysator schädigt. Auch Startversuche mit Überbrückungskabel und fremder Anschlepphilfe sollten unterlassen werden. Ist Wasser in den Zylinder eingedrungen, könnte beim Anlassen sogar ein kapitaler Motorschaden verursacht werden. Ein mögliches Indiz hierfür ist ein nasser Luftfilter beziehungsweise Wasser im Luftfilterkasten. Dieser ist bei vielen Fahrzeugen leicht zugänglich und sollte daher vor dem ersten Startversuch kontrolliert werden. Um ganz auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt es sich, das betroffene Fahrzeug vorab von Kfz-Fachleuten überprüfen zu lassen.

Kaskoversicherung bezahlt

Falls das Fahrzeug nur bis zur Türunterkante im Wasser gestanden hat, kann laut ACE ein Startversuch gewagt werden. Auch wenn der Motor dann wieder anspringt, ist aber weiter Vorsicht geboten. Durch Ablagerungen von Schmutz und Wasser kann die Bremswirkung stark beeinträchtigt sein, daher sollte auf den ersten Metern zunächst nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Es sollte immer wieder gebremst werden, um Schmutz auf den Bremsbelägen zu entfernen. Eine sichere Fahrt ist erst dann möglich, wenn die Bremsanlage wieder voll funktionstüchtig ist. Bei einer Überflutung des Fahrgastraums ist das gesamte Fahrzeug einer Trockenkur zu unterziehen.

Bevor Autobesitzer Reparaturarbeiten in Auftrag geben, sollten sie sich von der Werkstatt einen schriftlichen Kostenvoranschlag unterbreiten lassen, empfiehlt der ACE.
Von einem Totalschaden ist dann auszugehen, wenn das Auto bis über die Oberdachkante unter Wasser gestanden hat. Hochwasserschäden an Autos sind in der Regel von der Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt. Gegebenenfalls müsse zur Bemessung einer Schadenregulierung ein Gutachter herangezogen werden.