Höchstwerte für Benzin und Diesel Bundestag beschließt CO2-Grenzwerte

CO2 Foto: fotolia / Arneke

Mit einer jüngst verabschiedeten Änderung des Bundesimmisionsschutzgesetzes (BImSchG) habe der Bundestag CO2-Grenzwerte für Benzin und Diesel beschlossen. Darauf weist der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft hin.

Aktuell, so der Verband, werden bei der Verbrennung von einem Liter Benzin 2,68 Kilogramm CO2, bzw. 3,02 Kilogramm pro Liter Diesel ausgestoßen. Ab 2015 müsse der CO2-Ausstoß auf 2,59 kg pro Liter Benzin und 2,91 kg pro Liter Diesel sinken. Die nächste Stufe markiere das Jahr 2017 (2,57 bzw. 2,90 kg). 2020 sollen die Grenzwerte weiter auf 2,52 kg pro Liter Benzin und 2,84 kg pro Liter Diesel sinken. Anders ausgedrückt, so der Verband, müsse der Ausstoß bis 2015 um 3,5 Prozent, bis 2017 um vier und bis 2020 um sechs Prozent sinken.

Man begrüße diese Grenzwerte, da sie das Verursacherprinzip mit sich brächten. Bisher würden beispielsweise schwere SUV dank des CO2-Labels für Kfz begünstigt. Die CO2-Grenzwerte richten sich jedoch an den tatsächlich verbrauchten Kraftstoff in Litern ohne gewichtsabhängigen Berechnungsfaktor. Außerdem verspricht sich der Verband, der die Interessen der Ethanolwirtschaft vertritt, einen höheren Anteil an Ethanol in Kraftstoffen, da dieses weniger CO2 verursache und damit helfen könnte, die Grenzwerte einzuhalten.