Homeoffice ist keine Ausrede Halterhaftung auch bei Corona

Fuhrparkmanager 2021 Foto: Adobe Stcok/Gargonia

Corona hin oder her, die Halterhaftung steht über dem Gesundheitsschutz. Flottenbetreiber müssen auch vom Homeoffice aus in vollem Umfang für die Sicherheit des Fuhrparks sorgen.

Nicht ungewöhnlich in diesen Tagen: Der Fuhrparkleiter muss in Quarantäne und fällt vorübergehend aus, weil er im Homeoffice nicht auf alle Daten zugreifen kann. Wird dann ein Kollege beispielsweise ohne Führerschein oder mit abgefahrenen Reifen von der Polizei erwischt, hat der Flottenverantwortliche ein Problem. "Fuhrparkleiter vor den Richter nicht auf Organisationsprobleme durch die Pandemie verweisen«, warnt der Fachanwalt für Verkehrsrecht, Achim Feiertag. Ob Covid-19 oder Stress: Der Fuhrpark müsse immer sicher organisiert werden. "Es handelt sich hier um Kardinalspflichten." Corona setzt grundlegende Halterpflichten in Sachen technische Wartung und Fahrerkontrolle also nicht außer Kraft. Führerscheine, Lenk- und Ruhezeiten oder Ladungssicherung müssen weiterhin kontrolliert und festgehalten werden. "Das Fuhrparkmanagement muss sich eben umorganisieren, um diesen Pflichten auch unter Pandemiebedingungen nachkommen zu können", bestätigt Lutz Fischer, Verbandsjurist beim Bundesverband Fuhrparkmanagement.

Doch in diesen Zeiten bekommen viele Fuhrparkleiter Fahrer und Firmenwagen monatelang nicht zu sehen, weil alle im Homeoffice arbeiten. Problematisch kann dies für kleinere Unternehmen werden, die in der Vergangenheit ihre Sicherheitsstandards über den persönlichen Kontakt zu Fahrern und Poolfahrzeugnutzern aufrechterhalten haben.

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Solche Kontrollen funktionieren aber auch mit Excel-Tabellen, E-Mails oder Softwaretools. Trotzdem muss jede neue Form der automatischen Kon­trolle ausreichend dokumentiert werden. Einen Vorteil hat die Pandemie aber doch: Firmen sind gezwungen, sich neu zu organisieren. "Die notwendige technische Aufrüstung dürfte die Arbeit auch künftig erleichtern", glaubt Fischer. Sie sei eine Investition in die Zukunft.

So zeigen sich die Vorteile der elektronischen Führerscheinkontrolle gerade jetzt, weil sie dezentral und vor allen Dingen kontaktlos gesteuert und durchgeführt werden kann. "Wer das nicht umgestellt hat, muss die Führerscheine allerdings weiterhin konventionell prüfen", sagt Jurist Feiertag. "Natürlich unter Berücksichtigung aller Hygienevorschriften."

Noch wichtiger sei aber, einen qualifizierten Stellvertreter für die Arbeiten im Fuhrparkmanagement einzulernen. Den Ausfall eines Hauptverantwortlichen durch Quarantäne würde kein Gericht als Rechtfertigung akzeptieren. Außerdem trägt die Unternehmensleitung immer die volle Personalverantwortung, und im Zweifel wird sie zur Rechenschaft gezogen.

"Das richtige Personal wählen und die gesamten Kontrollpflichten übernehmen können Unternehmer aber nur, wenn sie selbst zumindest eine rudimentäre Ahnung von den Halterpflichten haben", warnt Feiertag. In diesem Punkt stellt der Jurist in der Praxis immer wieder Defizite fest. Viele Unternehmer würden noch immer frei nach dem Motto handeln: "Um den Fuhrpark muss ich mich nicht kümmern, da gibt es ja einen Verantwortlichen." Das aber sei falsch und gefährlich. Werde die Haftung nicht richtig auf die Fuhrparkleitung delegiert, bleibe sie bei der Unternehmensleitung, warnt Feiertag.

Wenigstens in Sachen Schulungen bringt die Pandemie eine gewisse Erleichterung. Sie können online laufen, die Mitarbeiter aus dem Homeoffice teilnehmen. Das dürfte sich auch künftig durchsetzen, in einer Post-Corona-Zeit, denn Onlineseminare sind deutlich günstiger. Anreise, Unterkunft und Verpflegung entfallen, der Fuhrparkchef fällt nur für die tatsächliche Schulungszeit aus. "Trotzdem empfehle ich nicht nur Schulungen für Fuhrparkverantwortliche, sondern auch Inhouse-Seminare, bei denen zusätzlich Personalabteilung und Unternehmensleitung eingebunden werden", sagt Fischer. Denn arbeitsschutztechnische Unterweisungen der Mitarbeiter und Fuhrparknutzer stehen ebenfalls auf der Pflichtagenda von Arbeitgebern. Dabei müssen sie aber zwei Dinge beachten: Es muss eine Erfolgskontrolle möglich sein, und die Mitarbeiter müssen Nachfragen stellen können. "Nur wenn dies gewährleistet ist, kann die Unterweisung der Mitarbeiter online stattfinden", stellt der Jurist klar.

Juristisches Dauermandat für Flottenchefs

Fuhrparkmanager sollten vorsorgen und sich juristische Unterstützung durch eine begleitende Rechtsberatung leisten. Denn der beste Rechtsstreit ist der nicht geführte. Ein juristisches Dauermandat hilft, Rechtsfragen im Arbeitsalltag auf kurzem Dienstweg zu beantworten. Spezialisierte Anwaltskanzleien wirken dann wie eine ausgelagerte Rechtsabteilung. Auch eine Firmenrechtsschutzversicherung ermöglicht in der Regel eine allgemeine Beratung. Zudem werden im Streitfall Kosten für Anwalt und Gericht übernommen. Vorsicht: Manche Policen zahlen nur, wenn der Fall vor Gericht geht. Auch der Bundesverband Fuhrparkmanagement unterstützt Mitglieder mit Fachinformationen.