Intelligenter Tempomat Raser muss zahlen

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Urteil: Die Verkehrszeichenerkennung ist nur ein Hilfsmittel. Autofahrer dürfen sich vor allem beim Thema Geschwindigkeit nicht auf sie verlassen.

Ein Tempomat mit Verkehrszeichenerkennung befreit nicht von der Verantwortung für Geschwindigkeitsüberschreitungen. Das musste ein Autofahrer nun vor dem Oberlandesgericht Köln erkennen. Der Mann war außerorts mit einer um 22 km/h überhöhten Geschwindigkeit in eine Radarkontrolle geraten und hatte gegen das Bußgeld von 100 Euro Einspruch erhoben. Sein Argument: Die Messung müsse falsch sein, das in seinem Auto eine automatische Geschwindigkeitsregelung aktiviert gewesen sei, die beim Erkennen eines Tempolimit-Schildes automatisch abbremse. Die Richter folgten ihm nicht: Es sei allgemein anerkannt, dass derartige Systeme lediglich Hilfsmittel darstellten. Der Autofahrer sei jederzeit verpflichtet, selber zu überwachen, ob seine Fahrweise den Verkehrsregeln entspreche. (Az.: III.1 Rbs 213/1)