E-Autos Doch keine Steuererleichterung

Foto: Toyota

Die im Jahressteuergesetz 2013 geplante Steuerentlastung für Dienstwagenfahrer von Elektroautos kommt nicht. Damit ist der Plan gescheitert, bei Elektrofahrzeugen ab 2013 bei der Besteuerung der Privatnutzung anhand der Ein-Prozent-Regelung den Bruttolistenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung gemindert um die Kosten für die Batterie, die sich aus der Preisliste des Herstellers ergeben zu mindern.

Die Länder haben dem Jahressteuergesetz auch nach der Beratung im Vermittlungsausschuss die Zustimmung verweigert. Dabei ist die geplante Steuerentlastung für Dienstwagenfahrer nur ein kleiner Teil des umfangreichen Jahressteuergesetztes 2013, allerdings kann es nur als Gesamtpaket den Bundesrat passieren. Und dieser verweigerte seine Zustimmung aus ganz anderen Gründen: Unter anderem lehnt das Gremium das Ehegattensplitting für homosexuelle Paare ab.

Ob die Besserstellung bei der Besteuerung der Privatnutzung noch eine Chance hat, in ein anderes Gesetz eingebracht zu werden, ist unklar. Damit beschränkt sich der Anreiz beim Kauf von Elektroautos aus steuerlicher Sicht vorerst auf die ausgedehnte Steuerbefreiung bei der Kfz-Steuer.

Neu hingegen ist die Änderung durch das Verkehrssteueränderungsgesetz. Danach sind von der Kraftfahrzeugsteuer nicht mehr nur reine Elektrofahrzeuge befreit, sondern auch Fahrzeuge aller anderen Klassen, vorausgesetzt, diese werden rein elektrisch angetrieben, durch Batterien oder Brennstoffzellen gespeist und noch in der Zeit vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2015 zugelassen. Für sie gilt die Steuerbefreiung zehn Jahre lang.