Kfz-Steuer So funktioniert die Neuregelung

Autobahn A4 Foto: Juliane Bezold

Seit diesem Frühjahr sind nicht mehr die Finanz-, sondern die Hauptzollämter für die Kfz-Steuer zuständig.

Damit will der Bund auf lange Sicht die Bürokratie abbauen. Für Kfz-Halter hat sich kaum etwas geändert. Für An- und Ummeldungen, Halterwechsel und Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen sind wie bisher die Zulassungsbehörden zuständig.

Bereits erteilte Steuerbescheide bleiben gültig und gewährte Vergünstigungen müssen nicht neu beantragt werden. Allerdings müssen Flottenbetreiber damit rechnen, dass es bei Lastschrifteinzügen und Kfz-Steuererstattungen zu Verzögerungen aufgrund der Änderung der Zuständigkeiten kommen wird. Alle Kfz-Halter sollten zudem beachten, dass sich die Bankverbindung für ihre Kfz-Steuerzahlung durch die Umstellung geändert hat.

Hauptzollämter verwalten 58 Millionen Fahrzeuge

Schon seit Juli 2009 ist der Bund und nicht mehr die Länder für die Kfz-Steuer zuständig. Allerdings haben die Finanzämter weiterhin die Kfz-Steuer verwaltet. Nachdem im Mai Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen als letzte Bundesländer die Zuständigkeit übertragen hatten, verwalten die Hauptzollämter nun die Kfz-Steuer für rund 58 Millionen Fahrzeuge. Mit der Kfz-Steuer nahm der Bund 2013 rund 8,5 Milliarden Euro ein.

Weitere Informationen sowie die neuen Ansprechpartner für die Kfz-Steuer finden Sie auf der Internetseite des Zolls.