Kfz-Versicherungen Versicherer streichen Kleinbeträge

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Kfz-Versicherungen wird vorgeworfen, sie würden bei der Schadensregulierung bewusst den Rotstift ansetzen.

Anwälte beklagen, dass Autoversicherer regelmäßig kleinlich oder unberechtigt Schadenersatzansprüche streichen. "Die Versicherer kürzen mittlerweile Rechnungen fast immer automatisch. Da schaut kein Mensch mehr drauf", sagt Verkehrsanwalt Matthias Köck. Die Allianz Versicherung bestätigt beispielsweise, dass alle Gutachten, Kostenvoranschläge und Rechnungen von den Prüfdienstleistern Controll Expert, Icam Systems und Eucon geprüft würden. Nun kritisieren Experten, dass einige der Prüfdienste sogar nach Erfolg bezahlt und Gutachten von Sachverständigen anzweifeln würden

"Ein Prüfbericht, der ohne jegliche Besichtigung des beschädigten Fahrzeuges erstellt wird, ist nicht geeignet, die festgestellte Reparaturnotwendigkeit in Zweifel zu ziehen", sagt Jörg Rüberg, Fachanwalt für Verkehrsrecht von der Kanzlei Voigt. Er verweist auf ein Urteil des Amtsgerichts Ebersberg (Az.: 9 C 593/17). Dies gelte insbesondere, wenn ein Auto gemäß dem Gutachten eines Sachverständigen repariert wird, an dessen fachlicher Kompetenz keine Zweifel bestehen. "Mit einem Prüfbericht alleine kann ein Versicherer die Fehlerhaftigkeit eines Gutachtens nicht belegen", sagt Rüberg.

Eine aktuelle Forsa-Umfrage bestätigt die Einschätzung der Praktiker. 77 Prozent der 1.072 befragten Anwälte der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) schätzen die Schadensregulierung der Autoversicherer schlechter ein als vor fünf Jahren. Doch schon die Androhung von Klagen bringe meist einen Sinneswandel, so die Anwälte

Mit geringen Prozessquoten argumentiert hingegen der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Nach einer aktuellen Erhebung des Verbandes würden in der Kfz-Haftpflichtversicherung mehr als 97 Prozent der Schäden reibungslos und zur Zufriedenheit der Kunden reguliert. "Zufriedene Kundenstimmen bleiben in einer Anwaltsumfrage außen vor", kritisiert die Versicherungslobby. Die Versicherer würden schnell zahlen, auch ohne Beteiligung eines Anwalts.

Dem widerspricht Jörg Elsner, Vorsitzender der DAV-Verkehrsanwälte. "Der Geschädigte kann nicht darauf vertrauen, dass ihm freiwillig das gezahlt wird, was ihm zusteht." Bei den Versicherern würde die Schadensregulierung heute nicht nach juristischen, sondern nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt.