Knöllchen im Ausland Halterhaftung in der Schweiz

Ampera Foto: Opel

Knöllchen mit dem Mietwagen im Ausland können teuer werden. Vor allem, wenn es sich um ein Land mit Halterhaftung handelt.

Wer in der Schweiz mit einem Mietwagen bei einer Verkehrssünde erwischt wird, sollte das Bußgeld nach Möglichkeit direkt vor Ort bezahlen. Denn seit Anfang des Jahres gilt wie bereits in vielen anderen europäischen Ländern auch in der Alpenrepublik die sogenannte Halterhaftung.

Das bedeutet, dass für Regelübertretungen grundsätzlich der Besitzer des Fahrzeugs haftet, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Bei einem Mietwagen schicken die schweizerischen Behörden die Rechnung daher an den Autoverleiher, der sie laut dem Preisvergleichsportal "Billiger-Mietwagen" in der Regel mit einem ordentlichen Gebührenaufschlag an seinen Kunden weitergibt.

In Deutschland gibt es anders als in der Schweiz, Österreich, Großbritannien und den Niederlanden aktuell keine Halterhaftung. Derzeit gilt die Unschuldsvermutung: Ist der verantwortliche Fahrer nicht zu ermitteln, wird das Verfahren eingestellt. Allerdings kann dem Halter etwa das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegt werden, damit Verkehrssünder künftig zu ermitteln sind.

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