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Ladesäulen im Unternehmen So kommen Firmenwagen an Strom

Foto: Land Rover 3 Bilder

Wie können Unternehmen die Ladeinfrastruktur für elektrische Firmenwagen aufbauen? Ohne die richtigen Partner ist das kaum umzusetzen.

Wer Elektromobilität ermöglichen und unterstützen will, muss dafür sorgen, dass Angestellte ihre E-Fahrzeuge auch am Arbeitsplatz auf­laden können. Für zumindest teilweise elektrifizierte Firmenfahrzeugflotten sind entsprechende Lademöglichkeiten auf dem Gelände des Unternehmens sogar zwingende Voraussetzung. Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt und unterstützt den Aufbau einer Lade­infrastruktur über von der KfW bereitgestellte Zuschüsse, über Fördertöpfe des Bundesverkehrsministeriums (Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge“) und andere Maßnahmen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene – bis hin zur Sonderabschreibung für rein elektrisch betriebene Lieferfahrzeuge. Im Unternehmen an Mitarbeiter abgegebener Ladestrom bleibt zudem steuerfrei. Hinzu kommt, dass Lademöglichkeiten die Attraktivität als Arbeitgeber erhöhen und den gesellschaftlich vereinbarten Zielen hinsichtlich Nachhaltigkeit und vor allem CO2-Reduktion zuträglich sind.

So weit, so gut. Dennoch ist das Bereitstellen von Lademöglichkeiten am Arbeitsplatz mit einer ­ganzen Reihe von technischen und rechtlichen Herausforderungen verbunden. Da sich die wenigsten Unter­nehmen auf ganzer Breite in die damit verbundenen Aspekte einarbeiten können und wollen – sofern sie nicht gerade selbst im Bereich Elektromobilität aktiv sind –, empfiehlt sich in der Praxis die Zusammen­arbeit mit Spezialisten. Elektromobilitätsprovider wie beispielsweise EnBW, Get Charge, Maingau oder Shell Recharge (ehemals New Motion) sind auf die Organisation und Abrechnung von Ladeinfrastrukturen spezialisiert und stellen als Schnittstelle zum Nutzer ihre Dienste auch den Betreibern öffentlicher Ladestationen (den sogenannten CPOs – Charge Point Operators) zur Verfügung.

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Einige Beispiele dafür, warum der Versuch, aufkommende Fragestellungen in Eigenregie in den Griff zu bekommen, schnell zu Stress führt: Wird beispielsweise Strom abgerechnet beziehungsweise in Rechnung gestellt, müssen die Ladesäulen dem Eichrecht genügen. Dessen Anforderungen fürs Schnellladen mit hohen Ladeströmen sind jedoch noch gar nicht fertig definiert. Geben Unternehmen den Strom kostenlos an ihre Mitarbeiter ab, ist das steuerlich völlig in Ordnung. Aber sie sehen sich schnell Diskussionen mit dem Betriebsrat gegenüber, der eine Ungleichbehandlung gegenüber Arbeitnehmern sieht, die kein Elektroauto fahren. Sichergestellt werden muss aber auch, dass das An- und Abstecken des Fahrzeugs am Ladepunkt nicht zur Erfassung von Arbeitszeiten entfremdet werden kann.

Auch die technische Ebene ist komplex

Halböffentliches Laden, beispielsweise auf Kundenparkplätzen, oder der Betrieb eines teilelektrischen Behördenfuhrparks eröffnen weitere Spezial-Baustellen. Handelt es sich beim Ladestrom zudem um eigenerzeugten Strom, ist das zwar positiv im Sinne der Nachhaltigkeit – führt jedoch zu einer gesetzlichen Meldepflicht und im Falle eines Verkaufs zur Pflicht, Stromsteuer abzuführen.

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Praktiker empfehlen übrigens dringend, in Überlegungen über ein entsprechendes Angebot alle Akteure möglichst frühzeitig einzubinden: die verschiedenen Nutzergruppen und somit Arbeitnehmervertreter und Geschäftsführung, Gebäude- beziehungs­weise Stand­ort­verantwortliche, Sicherheits- und Datenschutzbeauftragte, den IT-Bereich des Unternehmens, den Stromnetzbetreiber und die Kommune.

Auch die technische Ebene ist nicht ohne Herausforderungen, jedoch in allen Schritten von der Projektierung über die detaillierte Planung, den Ausbau und Betrieb inklusive Monitoring und Wartung mittlerweile bei vielen Anbietern und Beteiligten etabliert und eingeübt.

Dennoch sind Aspekte wie die insgesamt für das Unternehmen verfügbare elektrische Anschlussleistung, ein möglicherweise erforderliches Lastmanagement, eine bautechnische Gefährdungsbeurteilung nicht zu unterschätzen und rechtzeitig zu berücksichtigen. Hierfür sind auf Elektromobilität spezialisierte Elektrofachfirmen, der Stromnetzbetreiber und gegebenenfalls auch wieder der gewählte EMP die richtigen Ansprechpartner.

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Die Lage ist mit gesetzlichen Vorschriften, technischen Erfordernissen und zu lösenden Detailfragen komplex. Sie sollte dennoch keinen Arbeitgeber davon abschrecken, den Umstieg auf ­Elektromobilität voranzutreiben. Wer hier vorangeht, muss sich zwar neuen Herausforderungen stellen, doch mittelfristig führt daran ohnehin kein Weg vorbei. Unternehmen, die sich auf diesem Gebiet früher engagieren als unbedingt nötig, können damit auch eine ganze Menge Vorteile mitnehmen – von öffentlichen Fördergeldern bis zum Vorsprung bei der Gewinnung qualifizierter und vorwärtsgerichteter Mitarbeiter.