Leasing von Firmenwagen Wie Sie vorzeitig aus dem Leasingvertrag kommen

Leasingvertrag Foto: Götz Mannchen

Leasingverträge sind nur sehr schwer zu kündigen. Was also tun, wenn Mitarbeiter kündigen oder größere Dienstwagen brauchten?

Nichts ist für die Ewigkeit. Auch ein Leasingvertrag nicht. Wenn sich die Arbeitssituation im Unternehmen kurzfristig ändert, Kollegen kündigen oder plötzlich größere Autos benötigen, kann und darf ein Leasingvertrag nicht zum unüberwindlichen Hindernis werden. Für Fuhrparkleiter gibt es zwei Möglichkeiten, aus laufenden Leasingverträgen auszusteigen. Entweder kündigt das Unternehmen den Vertrag vorzeitig . Oder es entscheidet sich für eine Leasingübernahme.

Allerdings ist die Kündigung mit beträchtlichen Kosten verbunden. Die Leasinggesellschaft wird eine Bearbeitungsgebühr und die Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. In diesem Fall ist das die Differenz zwischen Ablösebetrag der Leasinggesellschaft und dem Preis, für den der Händler das Fahrzeug ankauft.

Außerordentliche Kündigung nur bei Pflichtverletzung

Einen Vertrag kann man in der Regel nur dann außerordentlich  kündigen, wenn sich eine der Vertragsparteien nicht an die vertraglichen Verpflichtungen hält. Beispielsweise, wenn der Leasingnehmer mindestens zwei Raten in Verzug ist. Klar, dass diese dann das Fahrzeug sofort zurückverlangt. Außerdem kann der Anbieter Schadenersatz verlangen, und zwar in voller Höhe der entgangenen Zahlungen. Das wären dann alle noch ausstehenden Beträge, die bei regulärem Vertragsverlauf fällig geworden wären – etwa Raten sowie der vereinbarte oder kalkulierte Restwert.

Von dieser Forderung zieht die Leasinggesellschaft den Verkaufserlös des Dienstwagens sowie ihre Zinsersparnis ab. Auch anteilige Zahlungen für Serviceleistungen, die nicht in Anspruch genommen wurden, etwa Reifenersatz, müssen angerechnet werden. Außerdem verlangen einige Leasinggesellschaften auch eine pauschale Bearbeitungs- und Rückführungsgebühr.

Was passiert bei Diebstahl

Ebenfalls teuer wird es, wenn der Dienstwagen während der Vertragslaufzeit gestohlen wird oder bei einem Unfall einen Totalschaden hat. Auch dann muss der Kunde die entgangenen Raten aufbringen. Denn die Versicherung bezahlt in der Regel nur den tatsächlichen Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, nicht den entgangenen Gewinn der Leasinggesellschaft. Wer keine spezielle Versicherung, etwa eine Leasingausfallraten- oder Kündigungsschadenversicherung (Gap-Versicherung) abgeschlossen hat, bleibt auf dieser Differenz sitzen.

Young businesswoman looking at camera and smiling in a car Foto: MorePixels
Größerer Dienstw agen gefällig? Leasinggesellschaften sind in der Regel flexibel und ändern auch laufende Verträge ab. Es ist alles Verhandlungssache.

Vertragsübernahmen wie beispielsweise über eine Leasingbörse sind günstiger

Gleichwohl haben Fuhrparkleiter gute Chancen, aus dem laufenden Vertrag auszusteigen. Dann nämlich, wenn sie einen Nachfolger präsentieren. Dieser muss allerdings sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertrag übernehmen.

Kommt das Geschäft zustande, müssen die Bedingungen der Vertragsumschreibung zwischen den Vertragspartnern geregelt werden. Wer trägt die Umschreibungskosten? Werden Sonderzahlungen oder spätere Restwertforderungen aufgerechnet? Voraussetzung für eine Vertragsübernahme ist allerdings das Einverständnis des Leasinggebers und eine gute Bonität des zukünftigen Vertragsinhabers. Teilweise behalten sich die Leasinggesellschaften vor, die Vertragskonditionen neu zu kalkulieren oder eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.

Gut zu wissen

Viele Leasinganbieter sind nach Absprache zur vorzeitigen Vertragsauflösung bereit. Die Modalitäten eines vorzeitigen Ausstiegs sind unterschiedlich. So bieten einige Leasinggesellschaften von vornherein eine pauschale Rückgabemöglichkeit innerhalb eines Rahmenvertrages an. Etwa, dass fünf Prozent des vertraglich vereinbarten Fahrzeugbestandes vor der Zeit aus der Flotte genommen werden können. Dabei gilt: Je leichter sich die Rückläufer vermarkten lassen, umso eher sind die Anbieter zu einer günstigen Rücknahme bereit.

Eine weitere Möglichkeit ist die Änderung der Vertragslaufzeit. Dabei wird der Leasingvertrag im Nachhinein auf eine kürzere Laufzeit umgestellt. Tipp: Achten Sie beim Vertragsabschluss auf den Abzinsungssatz. Das ist der Zinssatz, der bei der Berechnung der gutzuschreibenden Zinsersparnis im Falle einer außerordentlichen Kündigung zugrunde gelegt wird. Je höher dieser liegt, umso besser für Ihre Flotte.

ParkU App Straßenrand auto parkplatz parken abschließen Foto: ParkU
Mit geleasten Firmenwagen sind Unternehmen in der Regel flexibler als mit gekauften.

Ein Zustandsprotokoll schützt vor nachträglichen Zahlungen

Trotzdem gibt’s noch einige Stolpersteine. Dazu gehört unter anderem die Bonitätsprüfung. Bevor die Leasinggesellschaft einen bestehenden Vertrag auf jemand anderen umschreibt, behält sie sich vor, den zukünftigen Leasingnehmer auf seine Bonität hin zu überprüfen und ihn gegebenenfalls abzulehnen. Um sich vor nachträglichen Zahlungen zu schützen, sollte bei der Fahrzeugübergabe ein Gutachten oder ein Zustandsprotokoll von einem Sachverständigen erstellt werden. Sonst drohen teure Nachzahlungen bei der Rückgabe, wenn man nicht beweisen kann, dass ein Schaden erst nach der Vertragsübernahme entstanden ist.

Empfehlenswert ist ein zusätzlicher Vertrag, der den aktuellen Kilometerstand und das vorhandene Zubehör oder Winterräder beinhaltet. Zudem sollten Sie im Rahmen eines weiteren Vertrags festzulegen, in welcher Höhe bereits geleistete Sonderzahlungen oder die Kosten für die Vertragsumstellung anteilig vom neuen Leasingnehmer übernommen werden. Das allerdings ist Verhandlungssache, ein Anspruch darauf besteht nicht.

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