Leasingauto Kunde zahlt bei Diebstahl

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Wird ein Leasingfahrzeug gestohlen, kann sich die Leasinggesellschaft den Schaden direkt vom Kunden ersetzen lassen, ohne sich mit der eigentlich zuständigen Kaskoversicherung abzugeben.

In dem vom OLG Hamm beurteilten Fall gab der Leasingnehmer einen Audi A3 nicht zurück. Er behauptete, der Wagen sei gestohlen worden. Doch seine Angaben kamen der Kasko spanisch vor und sie verweigerte die Zahlung. Das OLG Hamm entschied deshalb: Die Leasinggesellschaft muss nicht gegen die Versicherung vorgehen, sondern kann sich das Geld vom Leasingnehmer holen (AZ: 18 U 84/13).