Leasingstandard IFRS 16 Firmenwagen kaufen statt leasen?

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Der neue IFRS-Bilanzierungsstandard verändert einiges. Auch die Art, wie Unternehmen Dienstwagen finanzieren sollten.

Seit Anfang 2019 ist der neue IFRS-16-Standard in Kraft. Für Unternehmen mit geleastem Fuhrpark ändert er einiges. Aber selbst wenn keine Änderungen der nationalen Bilanzierungsstandards nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) geplant sind, kann die Regelung nach dem HGB bilanzierende Firmen betreffen. Beispielsweise könnte sie ihre Bank mit umfangreicheren Berichtswünschen konfrontieren.

Für alle nach IFRS-Standard bilanzierenden Unternehmen mit geleasten Firmenwagen gilt: Bisher konnten sie entscheiden, ob sie es als Finanzierungs- oder Operating-Leasing in der Bilanz ausweisen. Mit dem IFRS-16-Standard ist dies nicht mehr möglich. Die Möglichkeit, durch die Wahl von Operating-Leasing Bilanzkosmetik zu betreiben, entfällt. Ist es jetzt also günstiger, Autos wieder zu kaufen? Oder gibt es eine weitere Alternative?

Kaufen hat weiterhin den Vorteil, dass bei Sofortzahlung keine Verbindlichkeit in der Bilanz eingestellt wird. Es handelt sich lediglich um eine Verschiebung auf der Aktivseite der Bilanz. Nachteil gegenüber Leasing: Das Unternehmen muss die liquiden Mittel sofort aufbringen und kann sie nicht für andere Projekte einsetzen.

Wer sich deshalb nicht mit dem Kauf anfreunden kann, dem bleibt ein letzter Ausweg: Über Langzeitmiete genutzte Dienstwagen, die maximal zwölf Monate im Fuhrpark bleiben, müssen auch jetzt nicht in die Bilanz. In diesen Fällen reicht wie bisher die Angabe im Anhang der Bilanz. Das schont die Liquidität. Da bis maximal zwölf Monate gemietete oder geleaste Wagen nicht in der Bilanz ausgewiesen werden, er­höhen sie auch weiterhin nicht die auszuweisende Verschuldung. Und auch die Eigenkapitalquote bleibt erhalten.

Eine Höchstleasingdauer von zwölf Monaten stellt Unternehmen dafür vor andere Hürden. Denn in der Regel werden Verträge für mehr als ein Jahr abgeschlossen. Das heißt, sie sind auf ein Entgegenkommen der Leasinggesellschaft bezüglich der Laufzeit angewiesen. Außerdem bedeutet es mehr Aufwand, jährlich neue Verträge abzuschließen.

Was aber letztlich betriebswirtschaftlich vorteilhafter ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Sofern ein Unternehmen nach EBITDA versteuert, also nach dem Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibung, verbessert sich das EBITDA bei einem Finanzierungs-Leasing um den Zins- und Abschreibungsanteil. Beim Operating-Leasing werden die Leasingaufwendungen komplett innerhalb des EBITDA ausgewiesen.

Steuerliche Auswirkungen hat die Neuregelung des IFRS-16-Standard also nicht. Es sind die bisherigen Grundsätze zu beachten. Beim Kauf eines Pkw lassen sich die Anschaffungskosten gewinnmindernd über die Nutzungsdauer als Betriebsausgaben abziehen. Beim Leasing dagegen lassen sich die Leasing­raten und etwaige Sonderzahlungen absetzen.