Lenk- und Ruhezeiten

Foto: Karl-Heinz Augustin

Um Unfälle zu vermeiden, gelten für Lkw- und Busfahrer Lenk- und Ruhezeiten. Dienstwagenfahrer sind nicht betroffen, bei ihnen tritt aber das Arbeitszeitgesetz in Kraft.

Alle Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen, die zur gewerblichen Güterbeförderung oder Personenbeförderung eingesetzt sind, müssen mit einem Kontrollgerät ausgestattet sein, das die Lenk- und Ruhezeiten überwacht. Für Pkw-Fahrer gilt das zwar nicht, aber auch sie dürfen laut Arbeitszeitgesetz nicht stundenlang am Steuer sitzen.