Mautpreller Nicht nur Bußgeld sondern auch Fahrverbot

Foto: Kumbabali - Fotolia

Wer sich weigert, die künftige Pkw-Maut zu bezahlen, muss sich nicht nur vor einem Bußgeld fürchten.

Wie die Saarbrücker Zeitung berichtet, können die Kontrolleure ausländischen Autofahrern auch direkt die Weiterfahrt untersagen. Dies gehe aus einem Detail im zugehörigen Gesetzesentwurf von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hervor. Wenn die Maut "trotz Aufforderung am Ort der Kontrolle gar nicht entrichtet wird", so der Gesetzesentwurf, und der Kontrolleur überdies Zweifel daran habe, dass die Maut nachher bezahlt werde, kann er auch ein Fahrverbot verhängen. Gründe für solche Zweifel sind laut Zeitung beispielsweise, wenn der Fahrer sich weigert, Dokumente auszuhändigen oder Auskünfte zu erteilen. Bisher sei man davon ausgegangen, dass Mautpreller mit einem Bußgeld von bis zu 260 Euro rechnen müssen und zudem die Mautgebühr bezahlen müssen. Die Strafe soll demnach ebenso bei Haltern im Ausland eingetrieben werden können. Der Gesetzesentwurf befinde sich aktuell noch in der Ressortabstimmung und soll am 17. Dezember ins Kabinett kommen.