Mehr Förderungen und 1.000 Schnellladeparks Bund nimmt Geld für Ladeinfrastruktur in die Hand

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Der Bund will das Schnellladenetz massiv ausbauen. Jetzt stehen die Ausschreibungsbedingungen für 1.000 neue Ladeparks fest. Außerdem gibt es 500 Millionen Euro neue Förderungen für mehr öffentliche Ladeinfrastruktur.

Schneller Strom für alle E-Auto-Fahrer: Die Bundesregierung hat ihre Pläne für die Schaffung des „Deutschlandnetzes“ aus bundesweit 1.000 DC-Ladeparks vorgestellt. Das Netz soll bis 2023 so dicht werden, dass der nächste Schnelllader von jedem Ort in Deutschland maximal zehn Minuten Fahrtzeit entfernt ist.

Ab September können Unternehmen sich um eines oder mehrere der ausgeschriebenen Lose bewerben. In jedem sind mehrere Standorte gebündelt, darunter besonders attraktive und weniger gewinnversprechende. So soll verhindert werden, dass Infrastruktur vornehmlich an besonders einträglichen Orten entsteht, so wie es etwa beim Ausbau des Mobilfunknetzes der Fall war. Zudem gibt es Lose unterschiedlicher Größe, so dass neben Konzernen auch kleine oder mittelständische Betreiber Chancen haben. Wer ein Los ergattert, soll Aufbau und Betrieb der Stationen übernehmen, der Bund zahlt und erhält den Großteil der Einnahmen. Die Laufzeit des Vertrags ist zunächst auf acht Jahre angesetzt, danach soll der Betreiber den Standort komplett übernehmen können.

Mindestens 200 bis 300 kW Ladeleistung

Einige technische Eckdaten für die Anlagen sind vorgegeben. Die maximale Ladeleistung eines einzelnen Ladepunkts muss 300 kW betragen, auch bei geteilter Nutzung eines Anschlusses müssen noch 200 kW möglich sein. Zudem soll ein maximaler Ladestrom von 500 Ampere bei 25 Grad für mindestens 10 Minuten übertragen werden. Als Steckertyp ist der in Europa verbreitete CCS-Anschluss vorgesehen. Der Zugang soll per RFID-Chip, per App oder über den in Kürze erwarteten Plug-and-Charge erfolgen, bezahlt werden kann in jedem Fall mit Giro- oder Kreditkarte, per NFC-Funktion oder Zahlenpad. Getankt wird ausschließlich Ökostrom.

Insgesamt hat das Bundesverkehrsministerium für die Standorte 900 Suchräume definiert, die sich hälftig auf den ländlichen und den urbanen Raum verteilen. Unterteilt sind die Suchräume in 23 Regionallose in sechs Regionen (Nord-West, Nord-Ost, Mitteldeutschland, Süd-Ost, Süd-West und West). Die Suchräume geben ein bestimmtes Gebiet vor, etwa rund um einen Verkehrsknotenpunkt. In jedem dieser Suchräume soll ein Schnellladestandort mit 4 bis 16 Schnellladepunkten entstehen. Insgesamt sind 8.800 Ladepunkte vorgesehen. Dazu kommen weitere 200 Standorte an den Autobahnen, vor allem an unbewirtschafteten Raststellen.

Ursprünglich wollte die Regierung den Aufbau der Infrastruktur dem Markt überlassen. Nachdem das nicht funktioniert hat, orchestriert sie das Ausrollen des Netzes nun selbst. Durch die Errichtung der Standorte sollen Praktikabilität und Attraktivität der E-Mobilität vor allem auf der Langstrecke erhöht werden. Insgesamt stellt der Bund für den Ausbau rund 2 Milliarden Euro zur Verfügung. Zum Vergleich: Bei einem mittleren Ladepark mit acht Steckdosen kann man mit Baukosten von rund einer Million Euro rechnen.

Flexible obere Preisgrenze: 44 ct/kWh

Die Preise für den Fahrstrom werden reguliert, um das E-Autofahren möglichst attraktiv zu machen. Für das Ad-hoc-Laden ohne Vertrag liegt die flexible obere Grenze bei zunächst 44 Cent brutto pro Kilowattstunde. Das entspricht umgerechnet einem Diesel-Literpreis von weniger als 1,35 Euro. Der Bund will außerdem einerseits sicherstellen, dass die Parks nicht deutlich billiger sind als die Säulen der freien Anbieter, die ohne Förderung gebaut haben.

190 Millionen Euro für mehr öffentliche Ladeinfrastruktur

Bis Ende 2025 hat das Bundeministerium für Verkehr und Infrastruktur außerdem ein neues Förderprogramm für öffentliche Ladeinfrastruktur aufgelegt. Ziel ist es, insgesamt mindestens 50.000 Ladepunkte (davon mindestens 20.000 Schnellladepunkte) zu errichten. Ab 31.08.2021 können Unternehmen, Städte und Gemeinden, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen Förderanträge stellen. Im ersten Förderaufruf werden rund 9.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte mit bis zu 22 kW sowie rund 9.000 Ladepunkte mit mehr als 22 kW und ausschließlichem DC-Schnellladen. Außerdem fördert das BMVI den zu einem geförderten Ladepunkt gehörenden Netzanschluss oder die Kombination aus Netzanschluss und Pufferspeicher. Bis zu 60 Prozent der Kosten können so vom Bund getragen werden. Voraussetzung: Die öffentliche Zugänglichkeit sowie der Betrieb mit Strom aus erneuerbaren Energien. Anträge für den ersten Förderaufruf können bis zum 18. Januar 2022 gestellt werden. In der ersten Auflage der Förderrichtlinie standen von 2017 bis 2020 bereits 300 Millionen Euro zur Verfügung, es wurden rund 30.000 öffentliche Ladepunkte bewilligt. Knapp 13.000 davon stehen bereits, darunter 2.000 Schnellladepunkte.