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Alkohol-Interlocks gegen Promillesünder Zur Sicherheit pusten

Foto: Dräger

Um Alkoholunfälle im Straßenverkehr einzudämmen, können spezielle Wegfahrsperren eingesetzt werden. Bei zu hohen Promillewerten verweigert das Auto den Dienst. Doch wird sich diese Technik durchsetzen?

Bereits seit über 30 Jahren haben sich atemalkoholgesteuerte Wegfahrsperren weltweit bewährt. Sogenannte Alkohol-Interlocks wurden Autofahrern ursprünglich als Bewährungsauflage nach Trunkenheitsfahrten verordnet. Nun wird diskutiert, ob diese Technik helfen kann, das Rückfälligkeitsrisiko bei auffälligen Kraftfahrern zu reduzieren.

Im Vergleich zu anderen Alkoholmessgeräten, die im Nachhinein den Promillewert messen, verhindern Interlocks die Alkoholfahrt komplett. Denn das Gerät wird fest im Fahrzeug installiert. Der Fahrer schaltet die Zündung ein und pustet in das Handgerät. Ist sein Wert unter 0,2 Promille, wird der Motor gestartet. Um ihn nicht auf falsche Gedanken zu bringen, wird auch nicht der exakte Wert angezeigt, sondern lediglich ein grünes Häkchen leuchtet auf und gibt somit das „ok“.

In anderen Ländern seit 2011 Pflicht

Präventiv wird diese Technik bereits von einigen Bus- und Taxiunternehmen eingesetzt. In Schweden sind aktuell 80.000 Geräte im Einsatz. Dort und in Frankreich ist es seit 2011 gesetzlich vorgeschrieben Interlocks in Schulbussen und Taxen einzubauen. Bis September dieses Jahres müssen alle Busse in unserem Nachbarland Frankreich über Interlocks verfügen. Die Daten, die von der Technik erfasst werden, werden spätestens alle 72 Stunden gelöscht. Denn die Geräte sollen nur gewährleisten, dass die Person hinterm Steuer vor Fahrantritt keinen Alkohol im Blut hat, nicht aber der dauernden Überwachung dienen.

Auch Privatpersonen können sich eine Wegfahrsperre, die auf Atemalkohol reagiert, einbauen lassen. Bislang ist die Nachfrage allerdings gering, was nicht zuletzt an den Kosten von 1.500 Euro samt zusätzlicher 100 bis 150 Euro für den Einbau liegen dürfte. Ist das Interlock montiert, müssen alle Führerscheinbesitzer, die das Fahrzeug nutzen, pusten. Hintergehen kann man das Gerät nicht. Es ist feinfühlig genug, um zu registrieren, ob der Luftstrom nicht von einem Menschen, sondern beispielsweise von einer Luftpumpe oder einem gefüllten Luftballon ausgeht. Wiederholungstests während der Fahrt sollen außerdem verhindern, dass man beispielsweise den Partner um einen tiefen Atemzug bittet, um dann leicht angeheitert seine Fahrt anzutreten.

Vermerk im Führerschein

Wer den Motor übrigens während der Fahrt abwürgt, muss keine Angst haben, zum Verkehrshindernis zu werden – innerhalb von bis zu drei Minuten kann der Wagen erneut gestartet werden, ohne dass der Fahrer wieder beweisen muss, dass er nicht alkoholisiert ist. Damit auch die Polizei nicht an der Nase herumgeführt werden kann, werden in einigen Nachbarländern Interlocks bei den Teilnehmern spezieller Trunkenheitsfahr-programme im Führerschein vermerkt. Somit ist für die Ordnungshüter auf den ersten Blick ersichtlich, dass dieser Führerscheinbesitzer nur ein entsprechend präpariertes Fahrzeug bewegen darf.

2013 wurde in Deutschland laut KBA über 54.830-mal die Fahrererlaubnis aufgrund von Alkoholfahrten entzogen. Zudem wurden 23.523-mal Fahrer ohne Fahrerlaubnis gestoppt. Die Dunkelziffer dürfte dabei deutlich höher sein. Interlocks könnten solche Fahrten verhindern. Auch Verkehrsminister Alexander Dobrindt hat sich mittlerweile positiv zum Einsatz der Sperren geäußert.

Die Idee, mit Interlocks gegen Trunkenheit vorzugehen, gibt es in Europa schon lange. 2011 wurden zwei ausführliche Studien dazu präsentiert und im Februar dieses Jahres gab es im Bundesministerium für Verkehr einen Diskussionstisch zu diesem Thema. Wann erste Ergebnisse zu erwarten sind, wie sich diese mit dem Datenschutz vereinbaren lassen und ob sich atemalkoholische Wegfahrsperren durchsetzen, ist allerdings noch offen.