Mithaftung bei Unfällen Wer schweigt gesteht noch keine Schuld ein

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Macht eine Autofahrerin, der die Vorfahrt genommen wurde, bei der Polizei keine Angaben zum Ablauf des Unfalls, ist das kein automatisches Schuldeingeständnis.

Es ist ihr gutes Recht zu Schweigen, hat das Landgericht München in einem aktuellen Urteil entschieden. Damit wiesen die Richter eine Berufungsklage ab, die dem Unfallopfer eine Mitschuld anhängen wollte.

In dem Fall hatte der Unfallverursacher gegen ein erstinstanzliches Urteil geklagt. Er behauptete, er habe den herannahenden Pkw der Frau nicht sehen können, als er ihr die Vorfahrt nahm. Ein Gutachten widerlegte das. Es ergab außerdem, dass wiederum die Frau, die zum Zeitpunkt des Unfalls ein anderes Auto überholte, keine Chance hatte, eine Kollision mit dem Kläger zu vermeiden. Dass sie bei der Polizei zum Unfallablauf geschwiegen habe, spreche nicht gegen sie, so der Richterspruch.

Auch eine Mithaftung der Autofahrerin wegen der grundsätzlichen Betriebsgefahr ihres Autos lehnte das Landgericht München ab. "Die Betriebsgefahr tritt hinter den Verstoß des Wartepflichtigen laut Straßenverkehrsordnung vollständig zurück", erklärt Rechtsanwalt Jörg-Matthias Bauer von der Deutschen Anwaltshotline. Der Kläger musste der Frau den Schaden, sowie Anwalts- und Gerichtskosten zahlen. (AZ: 10 U 1206/13).