MPU

Foto: Andreas Wolf

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) beurteilt die Fahreignung des Antragstellers. Im Volksmund wird die MPU als Idiotentest bezeichnet, die gesetzliche Bezeichnung lautet "Begutachtung der Fahreignung".

Wer nach dem Führerscheinentzug seine Fahrerlaubnis retten will, muss der Führerscheinstelle ein positives MPU-Gutachten vorlegen. Das ist nötig, um festzustellen, inwieweit der Fahrer wieder in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen. Dazu erstellen staatlich geprüfte Spezialisten ein medizinisch-psychologisches Gutachten vom Fahrer. Die MPU besteht im Normalfall aus drei Bereichen: der medizinischen Untersuchung, dem testdiagnostischen Teil mit Reaktions-, Leistungs- und Konzentrationstests und dem Gespräch mit einem Psychologen. Hier kann der Antragsteller beweisen, dass sich sein Verhalten so grundlegend geändert hat, dass er keine Gefahr mehr für andere Verkehrsteilnehmer ist.