Müssen Winterreifen sein? Die Vorschriften im Überblick

Foto: Goodyear

Da gibt es noch Luft nach oben in der Wissensvermittlung. Nur gut ein Drittel der Deutschen kennt sich mit den Vorschriften zu Winterreifen aus.

In Deutschland besteht keine generelle Winterreifenpflicht, sondern nur eine situative, also eine an die Straßenverhältnisse angepasste Pflicht zur passenden Bereifung. Das wissen aber nach einer Umfrage des Online-Portals Check24 nur gut ein Drittel der Deutschen (36 Prozent). Mehr als die Hälfte der Befragten war falsch informiert. So behauptete ein Fünftel von ihnen, dass es keine Verpflichtung zu Winterreifen gäbe, 35 Prozent waren der Meinung, dass Autofahrer von Oktober bis Ostern nur mit Winterreifen fahren dürften.

Anders als in anderen europäischen Ländern besteht hier zu Lande die situative Winterreifenpflicht. Der Gesetzgeber schreibt in der Straßenverkehrsordnung (Paragraf 2, Absatz 3a) vor, dass Autofahrer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur dann fahren dürfen, "wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen." Wichtigstes Erkennungsmerkmal für Winterreifen ist das Schneeflockensymbol auf der Flanke der Reifen. Es garantiert, dass es sich beim eingesetzten Pneu um einen Kältespezialisten handelt. Die früher übliche Verifizierung durch die Kennzeichnung "M+S" (mud + snow oder Matsch + Schnee) gilt nicht mehr. Außerdem müssen Winterreifen über ein Mindestrestprofil von 1,6 Millimeter verfügen. Autofahrer, die bei Eis und Schnee mit Sommerreifen unterwegs sind, müssen mit einem Bußgeld rechnen.

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