Mundschutz im Auto Gesicht muss erkennbar sein

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Darf man mit Atemschutzmaske Auto fahren? Nur, wenn das Gesicht erkennbar bleibt.

Man sieht sie immer häufiger: Autofahrer mit Mundschutz. Doch ist maskiert Auto zu fahren erlaubt? Nur wenn die wesentlichen Gesichtszüge erkennbar bleiben. Bei den handelsüblichen Masken sollte das nach Einschätzung des ADAC eigentlich kein Problem sein, da das Gesicht damit im Normalfall noch zu erkennen ist. Bei selbstgemachten Masken könne es jedoch vorkommen, dass diese das Gesicht zu weit verdecken. In der Regel dürfte die Polizei zwar ein Auge zudrücken, wer Pech hat, zahlt aber ein Bußgeld. Wird mit einem Mundschutz eine Ordnungswidrigkeit begangen, läuft das normale Bußgeldverfahren, ist der Fahrer nicht zu ermitteln, droht dem Halter eine Fahrtenbuchauflage. Die Regelung des Gesetzes kann dem ADAC zufolge nicht einfach aufgehoben werden, die Bußgeldbehörden handhaben solche Fälle zurzeit jedoch großzügiger.