Musik im Auto Lieber etwas runterregeln

Opel Insignia Infotainment Foto: Opel

Sie mögen laute Musik im Auto? Wer einen Unfall baut, muss möglicherweise haften.

Die Musik im Auto laut aufzudrehen kann für gute Laune sorgen. Allerdings nur, wenn sie nicht zu laut ist. Darf doch der Lärmpegel im Auto nur so laut sein, dass der Fahrer Umgebungsgeräusche wie Hupen oder Martinhörner von Polizei und Feuerwehr noch wahrnehmen kann, warnt der TÜV Rheinland.

Blockiert ein Musikfan beispielsweise nachweislich einen Einsatzwagen, kann die Polizei für eine solche Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld verhängen – egal, ob die Musik aus der Anlage oder Kopfhören kommt. Bei einem Unfall, der auf die vorübergehende Taubheit des Autofahrers für Verkehrsgeräusche zurück zu führen ist, können Haftplicht- und Kaskoversicherung Regressansprüche geltend machen.

Die dröhnenden Bassbeats, die aus mancher wattstarker Musikanlage schallen, überschreiten auch die Toleranzgrenze von Passanten und anderen Autofahrern erheblich. Heißt es doch in §1 der Straßenverkehrsordnung sinngemäß, dass die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht erfordert und niemand geschädigt, gefährdet, behindert oder eben belästigt werden darf.