Navigationsgerät Finger weg während der Fahrt

Navigationsgerät, grobe FAhrlässigkeit

Wer das Navi während der Fahrt bedient, handelt grob fahrlässig

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Ganz im Gegenteil. Denn wer den Weg nicht kennt und auf dem Navi nachschauen muss, sollte das tunlichst verkehrskonform machen. Denn kommt es wegen der Fummelei am Gerät zu einem Unfall, kann sich die Versicherung entspannt zurücklehnen: Sie muss nämlich nichts bezahlen, wie das Landgericht Potsdam unlängst entschieden hat.

Im vorliegenden Fall fuhr ein Autofahrer mit einem Mietwagen auf der Autobahn. Nachdem er einen Wagen überholt hatte und wieder rechts einscherte, wollte er auf dem Navi kontrollieren, ob er die Raststätte, an der er eine Pause einlegen wollte, verpasst hatte. Dabei rauschte er in ein vor ihm fahrendes Auto, ein Sachschaden in Höhe von 5.000 Euro war die Folge. Trotz der vertraglich auf 950 Euro beschränkten Selbstbeteiligung weigerte sich die Mietwagenfirma, den Schaden zu übernehmen und klagte.

Mit Erfolg. Denn die Richter sahen es als grob fahrlässig an, das Navigationsgerät während der Fahrt zu benutzen (Az.: 6 O 32/09). In der Begründung heißt es: Grob fahrlässig handele, wer die Fahrbahn nicht mehr im Blick behalte und hierdurch einen Unfall auslöse. Insbesondere sei das der Fall, wenn die Unaufmerksamkeit des Fahrers durch nicht verkehrsbedingte Tätigkeiten verursacht werde.

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