Abgasskandal Neue Chancen auf Entschädigung

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Vom Abgasskandal betroffene Unternehmen haben jetzt bessere Chancen, eine Rückabwicklung oder Schadenersatz zu erhalten. Sogar dann noch, wenn die Fahrzeuge von VW nachgebessert wurden.

Mitte November verurteilte das LG München II einen Händler, einen manipulierten VW Golf zurückzunehmen (Az.: 12 O 1482/16).Die Richter kamen zum Ergebnis, dass die Betriebserlaubnis von Gesetzes wegen erloschen ist und der Autohersteller eine illegale Abschalteinrichtung verwendet. Zudem sei eine Nachbesserung unzumutbar. Kunden müssten daher keine Frist zur Nachbesserung setzen.

Das LG Braunschweig erlaubte einem Käufer eines Skoda Fabia 1.6 TDI, seinen Vertrag rückabzuwickeln (Az.: 4 O 202/16). Der Autohändler muss den Kaufpreis unter Abzug der Nutzungsentschädigung zurückzahlen. Ähnlich entschieden das LG Krefeld in zwei Urteilen entschieden (Az.: 2 O 83/16 und 2 O 72/16) sowie das LG Oldenburg (Az.: 16 O 790/16).

Erste Urteile geben Kunden Recht

Bereits im April hatte das LG München I einem Kläger Recht gegeben, der sich nach Bekanntwerden des VW-Abgasskandals vom Kauf seines Fahrzeugs lösen wollte. Das Gericht hatte einer Rückabwicklung des Kaufes wegen arglistiger Täuschung zugestimmt und einen zum Rücktritt berechtigenden erheblichen Mangel bejaht. Der Käufer müsse zudem nicht Monate auf die Nachbesserung warten (Az.: 23 O 23033/15). Kritiker hatte bei diesem Urteil darauf hingewiesen, dass es sich um einen Sonderfall handle. So erläutert der Düsseldorfer Rechtsschutzversicherer Örag: "Der Autohändler musste sich die Kenntnis und damit die arglistige Täuschung der Volkswagen-AG von der Unrichtigkeit der Angaben in diesem speziellen Fall auch zurechnen lassen, da er im Internet damit geworben hatte, eine 100-prozentige Tochter des VW-Konzerns zu sein."

Aber nach Einschätzung von Matthias Köck, Fachanwalt für Verkehrs- und Arbeitsrecht, läuft die Zeit gegen die Autobesitzer. Bei Neuwagen müssen sie Ansprüche gegen den Autohändler innerhalb zwei Jahren nach Kauf stellen. Während dieser Zeit läuft die sogenannte Sachmängelhaftung. Bei Gebrauchtwagen kann sie auf ein Jahr verkürzt werden. Doch laut Köck haben viele Autohändler in der Vergangenheit falsche Allgemeine Geschäftsbedingungen verwandt. Im Einzelfall könnte somit die Einschränkung der Gewährleistungspflicht auf ein Jahr gar nicht greifen. Unternehmen, die ihre VW-Diesel-Flotte nicht mehr fahren möchte, können nach Meinung von Köck nach erfolgloser Aufforderung zur Nachbesserung auf Rückabwicklung klagen. Bei Erfolg haben sie Chancen, den vollen Kaufpreis zurückzubekommen. Dazu Entschädigung für Aufwendungen, etwa für die Kosten einer Neuzulassung. Der Verkäufer darf einen Wertersatz für die Nutzung abziehen. Laut Rechtsprechung sind 0,4 bis 0,67 Prozent des Kaufpreises pro 1.000 km möglich.

Klage gegen VW schwierig

Ist die Gewährleistungsfrist vorüber, kann der Kunde möglicherweise auch gegen den VW-Konzern klagen. Immerhin hat VW erklärt, bis zum 31. Dezember 2017 keine Einrede der Verjährung zu erheben. "Eine Basis wäre ein wissenschaftliches Gutachten des Bundestages, indem festgehalten wird, dass die Typgenehmigung für Fahrzeuge mit manipulierten Abgasanlagen eigentlich hinfällig ist", so Köck. Denn der Kfz-Hersteller habe die Freigabe für seine Fahrzeuge nur erhalten, weil er bewusst falsche Angaben gemacht hat. Wer gegen VW klagt, müsse dies auf unerlaubt Handlung und sittenwidrige Schädigung stützen. Grund: Autobesitzer haben in der Regel keine direkte Vertragsbeziehung mit dem VW-Konzern. Da es zu einem solchen Streit noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt, so Köck, ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ganz wichtig.

"In der Regel übernehmen die Rechtsschutzversicherungen die Kosten für die außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit der Anwälte, die Gerichtskosten sowie die anfallenden Sachverständigenkosten mit Ausnahme der Selbstbeteiligung", schreibt die Anwaltskanzlei Rogert & Ulbrich aus Essen. "Lediglich eine Minderheit großer Rechtsschutzversicherer, wie beispielsweise die Arag, weisen nach unserer Erfahrung Deckungsanfragen kategorisch und schematisch zurück und machen sich dadurch gegenüber dem Versicherten schadenersatzpflichtig." Ähnliche Erfahrungen hat Anwalt Ralf Stoll gemacht. Als Hardliner nennt er die Arag, dieÖrag, die HUK-Coburg, die BGV und die DEVK sowie in einigen Fällen die Mecklenburgische Versicherung. Doch angesichts der Fülle neuer Urteil, die Autobesitzern Recht geben, dürften Ablehnungen, immer schwieriger und wohl auch seltener werden.

Das Recht bei mangelhafter Nachbesserung

Die Streitigkeiten könnte sogar über die Nachbesserung der Fahrzeuge hinausgehen. Viele Indizien sprechen dafür, dass eine Reduzierung der Stickoxide auf die gesetzlich geforderten Werte neue Probleme nach sich ziehen. Beispielsweise, dass die Autos mehr verbrauchen oder die Motoren an Leistung verlieren. Das zu beweisen dürfte aber schwierig werden. Denn ein teures Sachverständigengutachten wird sich kaum jemand leisten wollen. Daher sind auch hier Unternehmen mit einer Firmenverkehrsrechtsschutzversicherung gut aufgestellt. Kommt ein Sachverständiger zum Schluss, dass der Mangel nicht behoben, sondern "verschlimmbessert" wurde, hätte die betroffen Autobesitzer Anspruch auf Schadenersatz. Dafür ist aber die Prognose recht schwierig, weil man beispielsweise künftige Kraftstoffpreise nicht kennt. "In der Regel sollte der Autohersteller dann aber zu einem Vergleich bereit sein", sagt Köck. In der Vergangenheit hatte der Anwalt gegen einen großen Autohersteller einen solchen Vergleich erzielt. Der Kunde hatte wegen erhöhtem Spritverbrauch 1.400 Euro als Ersatzleistung erhalten.