Neue Norm Das gehört in den Verbandskasten

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Der Standard-Inhalt des vorgeschriebenen Verbandskastens ist aktualisiert worden. 

Einen Verbandskasten im Auto zu haben, ist Vorschrift. Der nach DIN-Norm 13164 erforderte Inhalt des Erste-Hilfe-Pakets hat sich zum neuen Jahr erweitert. Die neuen Materialien sind den "neusten notfallmedizinischen Erkenntnissen angepasst", so der der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed). Auch, wenn das auf den ersten Blick vielleicht nicht unbedingt so scheint.

Neu aufgenommen wurde ein Pflasterset (14-teilig) mit zugeschnittenen Pflasterstreifen, Fingerstrips und Fingerkuppenverbänden. Zum weiteren Pflichtinhalt neuer Verbandskästen gehören außerdem zwei Hautreinigungstücher. Sie sind für die Reinigung unverletzter Hautpartien vorgesehen, womit die neue Norm dem gesteigerten Hygienebedürfnis der Bevölkerung Rechnung trägt, heißt es vom Verband. Ebenfalls neu ist ein Verbandspäckchen in Kindergröße.

Einen Verbandskasten muss der Autofahrer laut Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) im Fahrzeug mitführen. Wird er bei einer Polizeikontrolle ohne erwischt, ist das laut § 69a III 7c StVZO eine Ordnungswidrigkeit und kann ein Bußgeld kosten. Aktualisiert man das eigene Erste-Hilfe-Paket nicht kurzfristig auf die neue Norm, passiert allerdings erstmal nichts. Trotzdem sollten Autofahrer auch das Verfallsdatum ihres Verbandskastens im Auge behalten und je nach Bedarf auswechseln. DIN-gerechtes Verbandsmaterial erhält man in der Apotheke. Ein Verbandskasten sollte schnell erreichbar verstaut werden – im Handschuhfach, im Stauraum unter den Sitzen oder in gut zugänglichen Seitenfächern des Kofferraumes.