Parken Anderen Autos Platz zum Rangieren lassen

KEP Fahrzeuge Foto: Matthias Rathmann

Mithaftung beim Parken: Wer andere einparkt, haftet bei einem Ausparkrempler mit.

Beim Abstellen des eigenen Autos sollte man generell Rücksicht darauf nehmen, dass andere problemlos vorbei kommen. In einer engen Straße gelten erweiterte Rücksichtnahmepflichten. So hat das Amtsgericht Hagen entschieden, dass ein Transporter-Fahrer mithaftet, weil er sein Fahrzeug gegenüber einer Hofeinfahrt mit Garagen abgestellt hatte.

Die Straße war nur fünf Meter breit. Eine Autofahrerin, die rückwärts vom Hof fuhr, stieß gegen den Transporter. Der Fahrer hätte erkennen können, dass er mit seinem Fahrzeug die Rangiermöglichkeit eines vom Hof fahrenden Autos zu weit einschränke, zitiert der Deutsche Anwaltverein aus dem Urteil. Das Ausparken sei unzumutbar begrenzt gewesen. Er musste ein Viertel des Schadens selbst tragen (Az: 10 C 283/14).