Parken Parken in zweiter Reihe

Mini Cooper Countryman, Parken

Den Firmenwagen mit Warnblinker in die zweite Reihe stellen, um schnell etwas einzukaufen? Da ist das Bußgeld so gut wie sicher.

Auch wenn der Druck noch so groß ist – um die Weihnachtseinkäufe zu erledigen sollte man sich einen legalen Parkplatz suchen. Wer beim Halten in zweiter Reihe erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Hat man dabei auch noch die Warnblinkanlage angeschaltet, gibt es eine doppelte Strafe.

Denn der Warnblinker ist ein Gefahrenanzeiger. Er darf laut § 16 Absatz 1 Satz 2 StVO nur benutzt werden, um vor konkreten Gefahren wie Liegenbleiben oder Stau zu warnen. Wer in zweiter Reihe parkt, schaltet den Blinker aber natürlich nur deshalb ein, weil er sich bewusst ist, dass er sich nicht ganz korrekt verhält. Das kann als missbräuchliche Benutzung der Warneinrichtung gedeutet werden und kostet dann fünf Euro zusätzlich. Dazu kommt das Knöllchen für das Halten in zweiter Reihe: das kostet 15 Euro, mit Behinderung 20 Euro. Steht das Auto länger als drei Minuten, wird aus dem Halten ein Parken, wodurch weitere fünf Euro fällig werden. Nach 15 Minuten steigt das Bußgeld sogar auf 30 Euro, mit Behinderung auf 35 Euro.

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